preparatory:AB 317001
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14
Wortprotokoll
Es ist eine Herausforderung, ich habe dies während des Geschäfts zur Kostendämpfung noch rasch vorbereitet. Ich hoffe, ich bin dann einigermassen konzis. Sonst werden mich die Kommissionsmitglieder ergänzen; dann bin ich dankbar.
Wir haben heute Morgen die zweite Differenzberatung zur BVG-Vorlage durchgeführt. Zur Ausgangslage im Nationalrat: Wie zuvor der Ständerat hat sich der Nationalrat gestern mit 95 zu 94 Stimmen gegen eine Sonderregelung für die Temporärbranche und gegen eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes - das waren die Artikel 33a und 47abis - ausgesprochen. Diese Differenzen sind somit bereinigt. Es verbleiben noch Differenzen zur Eintrittsschwelle, zur Frage der Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenzuschlag und zur Regelung des Einkaufs.
Vorgängig muss ich auch zuhanden der Redaktionskommission etwas zur Klärung bezüglich Rechtssicherheit und Umsetzung in der Beschlussfassung der Vorlage anfügen. Es geht um die Berechnung des erweiterten koordinierten Lohns. Hier wird zur Begründung für die Zuschläge der Übergangsgeneration, der 15 Jahrgänge, der erweiterte koordinierte Lohn herangezogen; auf dem wird ein Beitrag berechnet, der dann zur Finanzierung dieser Übergangsjahrgänge dient. Der erweiterte koordinierte Lohn ergibt sich durch die Verdoppelung des maximalen versicherten Jahreslohns von 88[NB]200 Franken - das ist der heutige Betrag - auf 176[NB]400 Franken; das ist die Ausgangslage. Dadurch steigt der der Beitragsberechnung für die Übergangsgeneration zugrunde liegende Maximalbetrag von 70[NB]560 Franken auf 141[NB]120 Franken. So weit, so gut.
Beim Koordinationsabzug haben wir eine Änderung vorgenommen. Ausgangslage in der ursprünglichen Version war ja ein fixer Koordinationsabzug. Wir haben das jetzt auf 20 Prozent des AHV-Lohns geändert. Wenn man diese Bestimmung zur Berechnung der Beiträge an die Übergangsgeneration nimmt, stellt sich die Frage, ob die 20 Prozent bis zur Höhe des doppelten Grenzbetrags von 176[NB]400 Franken oder nur bis zum Grenzbetrag von 88[NB]200 Franken zu berechnen sind. Das Resultat wäre nicht wesentlich anders. Der Betrag ist also nicht gross, aber es geht um die Klärung für den Gesetzgeber. Deshalb schlägt uns die Verwaltung bei Artikel 47f Absatz 4 eine redaktionell angepasste Bestimmung vor, welche lautet: "Zur Finanzierung der Zuschüsse erhebt der Sicherheitsfonds Beiträge bei den dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen. Diese Beiträge werden in Prozenten auf 80 Prozent der massgebenden Löhne nach AHVG bis zur doppelten Höhe des Grenzbetrags nach Artikel 8 Absatz 1 berechnet." Mit dieser Bestimmung wäre das geklärt. Damit habe ich auch der Redaktionskommission einen Steilpass gegeben, damit sie das anpassen kann - das zum einen.
Zum andern komme ich noch zur Ausgangslage, bevor ich in die Besprechung der Fahne einsteige. Wir haben immer unterschiedliche Grenzwerte. Die Grenzwerte im BVG wurden im Verlaufe unserer Beratung der Vorlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Auf der Fahne wurden in der Spalte zum geltenden Recht jeweils konsequent die Grenzbeträge aktualisiert, nicht jedoch in den Spalten zu den Beschlüssen der Räte. Bei den nicht aktuellen Grenzbeträgen finden Sie auf der Fahne jeweils eine Fussnote. Die Redaktionskommission wird, wo nötig, die Beträge nach Abschluss der materiellen Beratung nachführen. Die Eintrittsschwelle gemäss dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission würde 17[NB]640 Franken betragen, nicht 17[NB]208 Franken, wie das in der Fahne angegeben ist. Der koordinierte Lohn beträgt gemäss übereinstimmendem Beschluss der beiden Räte 80 Prozent des Jahreslohns bis 88[NB]200 Franken. Für den Fall, dass der Bundesrat die Grenzbeträge bis zum Inkrafttreten der Vorlage nochmals anpasst, wird vorsorglich eine Bestimmung aufgenommen, welche die Bundeskanzlei berechtigt, die entsprechenden Nachführungen vorzunehmen. Das ist inhaltlich noch zu sagen bzw. für die Redaktionskommission wichtig, glaube ich.