preparatory:AB 317076
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14
Wortprotokoll
Am 26. Januar 2023 hat Ihre Kommission die vom ehemaligen Nationalrat Albert Rösti am 6. Mai 2020 eingereichte und vom Nationalrat am 11. Mai 2022 angenommene Motion vorberaten. Der Nationalrat hatte die Motion mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung so anzupassen, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. In der Begründung der Motion wird festgehalten, dass die Schweiz aufgrund ihrer Grösse und ihrer Ressourcen nicht in der Lage sei, sich mit allen benötigten Medizinprodukten selbst zu versorgen, und auch nicht, alle [PAGE 207] benötigten Medizinprodukte selbst zu prüfen und für das Inverkehrbringen in der Schweiz zuzulassen. Sie sei sowohl bei der Prüfung als auch bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur nationalen Versorgung auch auf das Ausland angewiesen. Die Schweiz akzeptiere bis heute ausschliesslich Medizinprodukte gemäss dem Zulassungssystem der Europäischen Union (EU), namentlich CE- oder MD-gekennzeichnete Produkte, für die nationale Versorgung. Damit seien momentan jedoch Verzögerungen verbunden, und wegen dieser Unsicherheiten solle der Handlungsspielraum zur Beschaffung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen ausgeweitet werden. Dafür seien jetzt die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch für die betroffenen Industrien und Handelspartner Investitionssicherheit geschaffen werden könne.
Wie die Frau Vizepräsidentin ausgeführt hat, beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Dabei war das Anliegen, und das ist festzuhalten, unbestritten. Allerdings wurde auf die gleichlautende Motion Müller Damian 20.3211, "Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung", verwiesen. Diese wurde von beiden Räten angenommen, womit dem Bundesrat der gleichlautende Auftrag bereits erteilt wurde. Deshalb entschied sich Ihre Kommission aus formalen Gründen zur Ablehnungsempfehlung, weil das Anliegen schon erfüllt ist. Dies entspricht der gängigen, meist so ausgeübten Praxis in unserer Kommission.