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preparatory:AB 317457

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15

Wortprotokoll

Herr Rutz, der die Minderheit vertreten hat, hat uns geraten, vorher etwas Wein zu trinken, damit wir richtig abstimmen. Sie kennen den Spruch "in vino veritas". Da hoffe ich natürlich, dass Sie die Wahrheit erkennen, die ich Ihnen jetzt schildern möchte.

Ich spreche zur parlamentarischen Initiative Gutjahr 22.434, "Folgekosten von parlamentarischen Vorstössen ausweisen", vom 9. Juni 2022. Sie wurde am 19. Januar 2023 in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorgeprüft.

Kollegin Gutjahr will das Parlamentsgesetz ändern, namentlich Artikel 119 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung. Sie ist in grosser Sorge über die Kosten, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Ausübung ihres Amtes verursachen, und möchte ihre Kolleginnen und Kollegen daher disziplinieren. Dies möchte sie bewerkstelligen, indem sie den Bundesrat beauftragt, bei jedem Vorstoss standardmässig die geschätzten internen und externen Folgekosten, die die Annahme des betreffenden Vorstosses auslösen würde, auszuweisen.

Ihre Kommissionsmehrheit bittet Sie, diesem Anliegen keine Folge zu geben, und zwar mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Es sind vor allem zwei Gründe, die die Kommissionsmehrheit anführt:

1.[NB]Der erste Grund ist der administrative Aufwand. Es ist genau das, was die parlamentarische Initiative verhindern will. Wir haben uns schildern lassen, dass es schwierig, teuer und enorm zeitaufwendig ist, die Kosten, die entstehen würden, einzuschätzen, insbesondere auch bei Motionen, die komplexe gesetzgeberische Massnahmen erfordern. Dies hätte zur Folge, dass sich die Kosten für die Antwort des Bundesrates erhöhen würden, unabhängig davon, ob der Vorstoss von den Räten schlussendlich angenommen wird oder nicht. Ausserdem ist es unklar, ob sich aufgrund dessen die Anzahl Vorstösse tatsächlich verringern würde. Bereits heute wird von der Verwaltung eine Kosten-Nutzen-Einschätzung vorgenommen, jedoch erst bedeutend später, wenn dem Parlament der Erlassentwurf vorgelegt wird. Eine solche Rechtsfolgenabschätzung ist ebenfalls mit hohen Kosten verbunden und zeitintensiv. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es einen unverhältnismässigen Aufwand darstellen würde, wenn eine solche Einschätzung bereits zu erfolgen hätte, bevor der Vorstoss angenommen worden ist.

2.[NB]Der zweite Grund ist ebenfalls ein gewichtiger. Es geht um die Eigenbeschränkung der Parlamentarierin oder des Parlamentariers. Es ist tatsächlich so, dass eingereichte Vorstösse bearbeitet werden müssen und dass dies die Verwaltung etwas kostet. Aber es ist die Aufgabe des Parlamentes, auf seine Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, und eines der wichtigsten Instrumente des Parlamentariers sind die Vorstösse. Die Mehrheit der Kommission will diese Rechte nicht beschränken. Das wäre dazu noch mit einem erweiterten Verwaltungsaufwand verbunden. Wir haben ein Parlament, das im Vergleich zu anderen Parlamenten mit sehr weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist. Im Verhältnis dazu ist es jedoch, was die personelle Ressourcierung betrifft, alles andere als gut bestückt. Ich weise Sie gerne auf eine Studie aus dem Jahr 2018 hin, gemäss der die Schweiz, was die personellen Ressourcen betrifft - von den finanziellen rede ich jetzt nicht einmal -, etwa auf der Höhe von Island und Spanien, also ganz zuunterst, liegt.

Die Mehrheit der Kommission will also auf die Eigenverantwortung des einzelnen Parlamentsmitglieds im Management der Vorstösse bauen und lehnt eine für alle diktierte Beschränkung seiner Rechte ab. Die Argumente dafür, die Begründung der Minderheit, habe ich zu Beginn des Votums geschildert.