preparatory:AB 317557
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Dandrès will die Arbeitsbedingungen im Bereich der Internetplattformen stabilisieren und Missbrauch bekämpfen. Sie fragen sich vielleicht, was Herr Dandrès mit dieser Formulierung genau[NB]meint.[NB]Auch[NB]Ihre[NB]Kommission hat sich diese Frage gestellt.
Wenn wir in den Text von Herrn Dandrès hineinschauen, dann lesen wir unter anderem, dass Rechtsverhältnisse zwischen Internetplattformen und Personen, die über sie arbeiten - nicht für sie, sondern über sie -, als Arbeitsverträge gelten sollen. Er will auch geregelt haben, dass Missbrauch bekämpft wird, indem die Algorithmen, mit denen die Arbeit konzipiert und verwaltet wird, offengelegt werden, dass also Daten und Strukturen offengelegt werden. Es soll keine Überwachung der Arbeit vorgenommen werden. Er will, dass die Verbindungsdauer bzw. die Arbeitszeit und die Interaktionen auf der Applikation erfasst werden - usw. usw. usw. Eine Stabilisierung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich ist also nicht einfach.
Ihre Kommission hat daher am 2. Februar dieses Jahres mit 15 zu 9 Stimmen entschieden, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich habe bereits einleitend einige Gründe erwähnt. Ich gebe Ihnen aber gerne noch zwei, drei weitere Argumente. Für die Kommission ist arbeitsrechtlich zentral, dass man zwischen Selbstständigerwerbenden und Angestellten unterscheidet, Leuten also, die in unselbstständiger Anstellung sind. Diese Unterscheidung ist in vielerlei Hinsicht zentral: für das Arbeitsrecht, für das Sozialversicherungsrecht usw. Die Abgrenzung ist aber nicht in allen Bereichen scharf gezogen und kann auch nicht in einem Gesetz scharf definiert werden. Vielmehr braucht es die Auslegung durch die Rechtsprechung. Das ist zwischenzeitlich, wie Sie der Begründung des Initianten entnehmen können, in mehreren Entscheiden, unter anderem im Bundesgerichtsurteil 2C_34/2021, geschehen.
Wir müssen uns von der Idee verabschieden, dass wir mit einem Gesetz jeden Punkt und jedes Komma regeln können. Gesetze sind per se auslegungsbedürftig, die Regelung des Einzelfalls ist kaum möglich, aber genau das geschieht von dieser Seite. Für uns ist daher klar: Aus all diesen Gründen soll am bestehenden arbeitsrechtlichen Modell festgehalten werden. Es ist auch klar, dass es insbesondere in der Rechtsprechung eine Weiterentwicklung in diesem Bereich, auch im Bereich der Internetplattformen, geben wird. Aber es ist auch klar, und das haben wir heute schon mehrmals gehört, dass sich die Frage stellt, ob es grundsätzlichen Handlungsbedarf gibt. Nein, es gibt keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf, weil die Rechtsprechung diese Auslegungsfragen aufgrund der bestehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten auslegen kann.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen und der parlamentarischen Initiative Dandrès keine Folge geben.