preparatory:AB 319060
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-03
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit verlangt in Artikel 31b eine Liberalisierung der Abfallentsorgung. Das ist problematisch. Die Kantone, die die Entsorgung der Siedlungsabfälle garantieren müssen, könnten dadurch in Schwierigkeiten geraten. Meine Minderheit möchte eine moderate Öffnung ermöglichen. Der Bundesrat könnte Abfallfraktionen bestimmen, die freiwillig von privaten Anbietern gesammelt werden dürfen. Damit würde eine geordnete Liberalisierung möglich. Eine Teilliberalisierung würde insbesondere für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons Sinn machen. In der ganzen Schweiz würden dann die gleichen Regeln gelten, und die Anbieter würden administrativ entlastet, da es nur eine Bewilligungsbehörde gäbe.
Mit einer Ausnahme lehnten in der Vernehmlassung alle Kantone die Liberalisierung der Abfallentsorgung ab. Mehr als zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden stehen der vollständigen Öffnung kritisch gegenüber. Hingegen wäre eine moderate Lockerung mit klaren Regeln, wie sie meine Minderheit gemäss Bundesrat fordert, durchaus gewünscht und würde einen gangbaren Weg darstellen. Dadurch würden Innovationen im Recyclingbereich ermöglicht.
Bei einer vollständigen Liberalisierung könnte es, so wird befürchtet, zum Rosinenpicken kommen, und es bestünde die Gefahr eines Wildwuchses mit kleinräumigen Sammelsystemen. Private Sammler könnten wertvolle Stoffe separat sammeln und gewinnbringend verwerten. Der öffentlichen Hand bliebe dann nach dem Motto "Gewinn privat, Verlust dem Staat" das Defizitgeschäft mit wertlosen und kostenintensiven Abfällen. Zudem bestünde auch die Gefahr eines Ökodumpings, indem Abfall im Ausland kostengünstiger entsorgt werden könnte.
Der Hauptgrund für die Ablehnung liegt aber bei der Entsorgungssicherheit. Heute sind die Kantone dafür verantwortlich. Sie müssen die Kapazität der Kehrichtverbrennungsanlagen langfristig planen und die Abwärme nutzen. Dafür braucht es eine verlässliche Abfallplanung.
Mein Minderheitsantrag ermöglicht es dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen und den Branchen Siedlungsabfälle zu bezeichnen, die durch private Anbieter gesammelt werden dürfen. Damit gelten in der ganzen Schweiz die gleichen Regeln. Für Plastik oder Textilien wie auch Matratzen [PAGE 781] könnten damit Separatsammlungen angeboten werden, ähnlich wie das heute bei PET, Glas oder Elektroschrott gemacht wird. Wie die Sammlung finanziert wird, bleibt dann Sache der Privatwirtschaft.
In der Verordnung muss der Bundesrat die Verwertungskaskade festhalten: Wiederverwendung, stoffliche und erst dann energetische Verwertung. So kann der Gefahr des Ökodumpings entgegengewirkt werden.
Die privaten Anbieter hätten administrativ nur noch mit einer Anlaufstelle zu tun. Auch das wäre bei dieser geordneten Liberalisierung ein Vorteil. Das würde sie administrativ entlasten. Heute liegt die Kompetenz für separate Wertstoffsammlungen bei den Kantonen und ist oft in der Zuständigkeit der Gemeinden und Zweckverbände. Private Anbieter sind dann gezwungen, bei allen zuständigen Behörden die notwendige Konzession einzuholen.
Ich bitte Sie, stimmen Sie der moderaten Öffnung des Abfallmonopols zu. Damit wird der Weg frei für innovative Lösungen unter schweizweit gleichen Bedingungen ohne Ökodumping und Rosinenpickerei.