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preparatory:AB 319177

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-05-03

Wortprotokoll

Zu meinem Minderheitsantrag: Mit Artikel 35j Absatz 2 soll der Bund bei eigenen Bauwerken nicht nur eine Vorbildfunktion einnehmen, nein, er soll obendrauf auch noch höhere Anforderungen an ressourcenschonendes Bauen mit zusätzlichen innovativen Lösungen erfüllen. Es gibt wohl kaum ein neues Bauwerk oder einen Umbau des Bundes, der nicht schon alle Standards der Energieeffizienz, der Auswahl an nachhaltigen Baumaterialien und der Ökologie übertroffen hat. Die Kosten spielen da selten eine Rolle - es bezahlt ja der Steuerzahler und nicht der Auftraggeber. Jetzt nochmals höhere Anforderungen zu fordern, ist nicht nötig und verteuert das Bauen von Bundesbauten noch mehr.

In der Kommission konnte auch nicht beziffert werden, welche Mehrkosten diese erhöhten Anforderungen auslösen würden. Und was heisst eigentlich "innovative Lösungen"? Laut Gesetz wäre der Bund aufgefordert, Bundesbauten mit innovativen Lösungen zu bauen, das heisst, man könnte keine normalen und bewährten Bauten mehr bauen. Der Bund wäre laufend unter Druck, seine Bauten mit den neusten Innovationen auszustatten. Selbst in der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass der Bund heute schon eine grosse Vorbildfunktion einnimmt. Was will man da noch mehr?

Darum ist Artikel 35j Absatz 2 zu streichen.