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AB 323133

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-14

Wortprotokoll

Ich werde mich jetzt trotzdem noch äussern, auch wenn die Antworten und die Fragen sehr kurz waren. Ich berichte aus der Kommission zu den Minderheiten.

Die Minderheit I (Pointet) will anstelle von 24 Radschützenpanzern nur deren 8 kaufen, weil sie findet, dass die geopolitische Lage so ist, dass 80[NB]000 Soldaten für die klassische Verteidigung ausreichen. Damit müssten auch weniger Panzer gekauft werden. Der Minderheitsantrag beinhaltet eine Kürzung dieser Ausgaben auf 114 Millionen Franken.

Die Minderheit II (Schlatter) will den Betrag von 217 Millionen Franken ganz streichen. Das Risiko eines bewaffneten Konflikts in der Schweiz sei klein, und daher würde man dieses Geld besser in die Bewältigung der Klimaerwärmung und der Folgen des Klimawandels investieren.

In der Begründung gegen die beiden Anträge wurde darauf hingewiesen, dass es für eine Vollausrüstung 24 Radschützenpanzer braucht. Das haben Sie jetzt auch von der Frau Bundesrätin gehört. Der Antrag Pointet wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der Antrag Schlatter mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zum Antrag der Minderheit Fivaz Fabien bei Artikel 2 Buchstabe c: Hier wird der Kauf der Lenkwaffen zur Fähigkeitserweiterung der bodengestützten Luftverteidigung infrage gestellt. Die Minderheit möchte auf diesen Kauf verzichten, weil sie findet, mit dem Kauf der PAC-2 mit dem letzten Rüstungsprogramm hätten wir schon das gesamte Spektrum der Möglichkeiten abgedeckt. Dieser Antrag fand keine Mehrheit, sondern wurde mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Artikel 4a wurde neu in den Bundesbeschluss aufgenommen. Kollegin Riniker hat den Antrag eingebracht, dass wir Panzer, die die Schweiz nicht mehr benötigt, ausser Dienst stellen, dies aber erst, wenn die Bedürfnisse der Armee erfüllt sind, damit keine Sicherheitslücke entsteht. Alle sechs mechanisierten Bataillone sind ausgerüstet, und zusätzlich werden Leopard-2-Panzer für die Ausbildung und den Ersatz zur Verfügung gestellt. Laut Auskunft der Verwaltung stehen somit am Schluss 25 Panzer zur Ausserdienststellung zur Verfügung. Zu diesem Antrag haben wir schon etliche Wortmeldungen gehört, daher nur eine kurze Zusammenfassung aus der Kommission: Die Diskussionen zu diesem neuen Artikel waren sehr widersprüchlich. Während die einen diese Ausserdienststellung befürworteten, ganz besonders auch, weil Deutschland nachgefragt hat, ob es diese Panzer kaufen könnte, waren die anderen aus Sorge um die Armee - dass wir selbst dann zu wenige Panzer hätten - und auch aus Sorge um das Neutralitätsrecht skeptisch. Man möchte die mechanisierten Panzerbrigaden ausbauen. Dafür bräuchte man noch mehr Panzer. Als Fazit dieser langen Diskussion entstand dann die Minderheit Zuberbühler, die Absatz 1 streichen will. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Aufgrund eines Zusatzantrages, ersichtlich in Artikel 4a Absatz 2, beschloss die Kommission dann noch, dass die Panzer nur ausser Dienst gestellt werden, wenn sie an die Herstellerfirma wiederverkauft werden. Mit dieser Bestimmung will man erreichen, dass der Bundesrat aufgefordert wird, die Panzer wirklich an den Hersteller zu verkaufen. Zu diesem Absatz gibt es einen Minderheitsantrag Fivaz Fabien auf Streichung, weil man die Panzer so nicht verkaufen will. Dieser Antrag wurde mit 10 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.

Der Einzelantrag Portmann, über den wir heute Morgen schon viel gehört haben, lag der Kommission nicht vor; daher kann ich als Kommissionsberichterstatterin auch keine Stellung dazu nehmen.

Der Bundesbeschluss 1 wurde schlussendlich mit 20 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesbeschluss 2 wurde in der Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen genehmigt. Der Bundesbeschluss 3 über das Immobilienprogramm wurde mit 25 zu 0 Stimmen ebenso einstimmig genehmigt.

Beim Bundesbeschluss 4 haben wir über das Eintreten schon abgestimmt. Der Bundesrat widerspricht in diesem Bundesbeschluss dem Parlament, das eigentlich gefordert hatte, bis 2030 einen Anstieg des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP [PAGE 1314] zu veranlassen. Er fordert nun, dass die Frist für diesen Anstieg bis 2035 verlängert wird. Es gab in der Kommission eine Diskussion darüber, diesen Beitrag zu erhöhen, was rund 800 Millionen Franken entsprechen würde, ihn ganz zu streichen oder dem Entwurf des Bundesrates mit einer Erhöhung um 600 Millionen Franken zuzustimmen. Angesichts der finanziellen Lage des Bundeshaushaltes einigte sich die Kommission dann mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen darauf, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.

Zum Schluss möchte ich kurz danken, und zwar allen, die für die Sicherheitspolitischen Kommissionen die Besichtigung des Armeeprogramms in Thun ermöglicht haben. Zudem danke ich im Namen der Kommission allen, die bei der Beratung dieser Armeebotschaft mitgewirkt haben, allen voran Bundesrätin Viola Amherd und ihren Leuten aus der Verwaltung.

[VS]