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preparatory:AB 323312

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-14

Wortprotokoll

Ziff. 1 Art. 33 Abs. 1Bst. a[GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

a. die privaten Schuldzinsen im Umfang von 40 Prozent der nach den Artikeln 20, 20a und 21 steuerbaren Vermögenserträge. Nicht abzugsfähig ...

[VS]

Antrag der Minderheit I [GZ]

(Bendahan, Badran Jacqueline, Baumann, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Imboden, Mettler, Ryser, Wermuth)[GZ]

a. die privaten Schuldzinsen im Umfang von 40 Prozent der nach Artikel 21 steuerbaren Vermögenserträge. Nicht abzugsfähig ...

[VS]

Antrag der Minderheit II [GZ]

(Burgherr, Amaudruz, Dettling, Feller, Friedli Esther, Gössi, Hess Erich, Matter Thomas, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit III [GZ]

(Glättli, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Imboden, Mettler, Ryser, Wermuth)[GZ]

Aufheben

[VS]

Antrag Aeschi Thomas [GZ]

a. die privaten Schuldzinsen im Umfang der nach den Artikeln 20, 20a und 21 steuerbaren Vermögenserträge. ...

Schriftliche Begründung [GZ]

Gemäss dem Antrag der Mehrheit der WAK-N könnten künftig nur noch 40 Prozent der privaten Schuldzinsen steuerlich abgezogen werden. Dies führte zu einer verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung namentlich von Eigentümerinnen und Eigentümern von vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Diese hätten weiterhin die erzielten Miet- oder Pachterträge zu versteuern; im Gegenzug aber wären die zur Erzielung der genannten Einkünfte notwendigen Zinsaufwendungen nicht mehr zum Abzug zugelassen. Auch bei beweglichen Vermögen, beispielsweise bei einem kreditfinanzierten Aktienportfolio, haben Schuldzinsen den Charakter von Gewinnungskosten, d.[NB]h., dies sind Aufwendungen, die unmittelbar zur Erzielung des Einkommens getätigt werden, und können entsprechend steuerlich abgezogen werden. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten ist eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen im Privatvermögen auf 40 Prozent bedenklich, da namentlich auf Mietwohnungsmärkten mit Anpassungseffekten zu rechnen ist. Zum einen werden private Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Renditeliegenschaft mit Fremdkapital finanzieren, versuchen, die gestiegenen Kosten auf die Mieterschaft zu überwälzen. Zum anderen ist es denkbar, dass das Abzugsverbot die Anlageentscheidung der privaten Haushalte beeinflusst und von fremdkapitalintensiven Kapitalanlagen - dies ist bei Vermietungen oftmals der Fall - Abstand genommen wird. Beide Effekte haben indirekte Auswirkungen auf Mieterhaushalte, da entweder das Angebot an Mietwohnungen knapper ausfallen wird oder Mietpreiserhöhungen zu erwarten sind.

[VS]

Ch. 1 art. 33 al. 1let. a[GZ]

Proposition de la majorité [GZ]

a. les intérêts passifs privés à concurrence de 40 pour cent du rendement imposable de la fortune au sens des articles 20, 20a et 21. Ne sont pas déductibles ...

[VS]

Proposition de la minorité I [GZ]

(Bendahan, Badran Jacqueline, Baumann, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Imboden, Mettler, Ryser, Wermuth)[GZ]

a. les intérêts passifs privés à concurrence de 40 pour cent du rendement imposable de la fortune au sens de l'article 21. Ne sont pas déductibles ...

[VS]

Proposition de la minorité II [GZ]

(Burgherr, Amaudruz, Dettling, Feller, Friedli Esther, Gössi, Hess Erich, Matter Thomas, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)[GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité III [GZ]

(Glättli, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Imboden, Mettler, Ryser, Wermuth)[GZ]

Abroger [PAGE 1331]

[VS]

Proposition Aeschi Thomas [GZ]

a. les intérêts passifs privés à concurrence du rendement imposable de la fortune au sens des articles 20, 20a et 21. ...

[VS]

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmungen gelten auch für Ziffer 2 Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a.