preparatory:AB 323483
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-15
Wortprotokoll
Bundesgesetz über die Raumplanung[GZ]
Loi fédérale sur l'aménagement du territoire[GZ]
[VS][GZ]
Block 1 (Fortsetzung) - Bloc 1 (suite) [GZ]
[VS][GZ]
Ziff. I Art. 1 Abs. 2 [GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Bst. bter, bquater[GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag Wasserfallen Christian[GZ]
Bst. bquater[GZ]
bquater. die durch Gebäude verursachte Bodenversiegelung in der ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone nach Artikel 16 zu stabilisieren, soweit sie nicht landwirtschaftlich oder zur Ausübung touristischer Aktivitäten bedingt ist.
Schriftliche Begründung[GZ]
Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist sinnvoll und die nun vorliegende Teilrevision zum Bauen ausserhalb der Bauzone präzisiert einige Gegenstände. Damit eine bedürfnisorientierte Infrastruktur und deren Weiterentwicklung nicht gefährdet werden, ist eine Ergänzung in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe bquater notwendig. Die Stabilisierung der Bodenversiegelung in der ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone ist sehr absolut und weitgehend formuliert. Es kann zu einem Konflikt mit dem Bau von Infrastrukturbauten in diesen Zonen kommen, wenn es ein Einfrieren der Bodenversiegelung geben soll. Aus diesem Grund könnten Infrastrukturbauten nicht mehr realisierbar sein. Eine Einschränkung der Bestimmung auf die "durch Gebäude verursachte Bodenversiegelung" kann den Konflikt in diesen Zonen entschärfen.
[VS]
Ch. I art. 1 al. 2[GZ]
Proposition de la commission[GZ]
Let. bter, bquater[GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Proposition Wasserfallen Christian[GZ]
Let. bquater[GZ]
bquater. de stabiliser l'imperméabilisation du sol causée par les bâtiments dans les zones agricoles visées à l'art. 16 et exploitées toute l'année, pour autant qu'elle serve à des fins non agricoles ou qu'elle ne serve pas à l'exercice d'activités touristiques. [PAGE 1376]