AB 324314
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-11
Wortprotokoll
Ziff. 1 Art. 13 Abs. 3 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Ch. 1 art. 13 al. 3 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Ziff. 1 Art. 15 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Abs. 1bis, 1quater [GZ]
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag Wasserfallen Christian [GZ]
Abs. 1bis [GZ]
Streichen
Schriftliche Begründung [GZ]
Die Ausgestaltung der Subventionierung von Kleinanlagen (unter 150 Kilowatt) führt durch die Hintertür faktisch wieder zu einer neuen ausufernden Einspeisevergütung ohne Ablaufdatum. Der Bundesrat würde für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt Minimalvergütungen festlegen. Diese orientieren sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer. Das bedeutet, dass diese Anlagen, ohne am Marktpreis gemessen zu werden, eine volle Amortisation über die Lebensdauer erhalten. Eine solche marktferne Subventions-Giesskanne ist nicht zielgerichtet, und der Mitteleinsatz ist nicht effektiv. Angesichts der riesigen Herausforderungen der künftigen Stromversorgung sind keine ineffizienten Subventionssysteme einzuführen. Diese Massnahme wird zudem nicht zu einer höheren Versorgungssicherheit führen.
[VS]
Ch. 1 art. 15 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Al. 1bis, 1quater [GZ]
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Proposition Wasserfallen Christian [GZ]
Al. 1bis [GZ]
Biffer