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Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-12

Wortprotokoll

Longchamp Claude, Historiker: 1848 war nicht der Beginn der Schweiz. Auch wenn sich die Fachleute nicht ganz einig sind, wann es war - es war vorher. 1848 war aber ein markanter Neuanfang. Der Historiker André Holenstein schrieb heute in der "NZZ", damals sei eine eher unwahrscheinliche Integration von rivalisierenden Einzelstaaten gelungen - eben eine Staatsneugründung.

Die neue Demokratie war nicht perfekt. Die Form der repräsentativen Demokratie setzte sich überall erst zu dieser Zeit durch. Der Bundesvertrag von 1815 hatte noch fünf verschiedene Regimes zugelassen: Landsgemeindekantone wie Appenzell Innerrhoden, Adelsrepubliken wie Luzern, Zensusdemokratien wie der Thurgau, Föderationen wie das Wallis, und mit Neuenburg gehörte sogar ein Teil einer Monarchie zur damaligen Schweiz. [PAGE 2169]

Eine reife Demokratie wurden wir erst schrittweise. Das teilen wir mit vielen heutigen jungen Demokratien, die entwickelt werden müssen.

Die erste Totalrevision von 1874 brachte viele Fortschritte wie die Gleichstellung der Juden, die bis dahin diskriminiert waren; ein ständiges Bundesgericht, das bis dahin nur hie und da tagte; und die direkte Demokratie, die zuerst mit dem Referendums- und dann mit dem Initiativrecht eingeführt wurde. Damit emanzipierten wir uns auch vom Vorbild USA und wurden zur halbdirekten Demokratie. Im Parlament begannen Mehr- und Minderheiten, nicht mehr gegeneinander zu arbeiten, sondern miteinander zu verhandeln. Parteien entstanden, und einige von ihnen wurden in den Bundesrat aufgenommen. Der Bundespräsident war kein politischer Führer mehr - er wurde zum Primus inter Pares.

Das grösste Demokratiedefizit von 1848 lag aber in den ausgebliebenen politischen Rechten für Frauen. Niemand verlangte das damals auf Bundesebene, und im Ausland gab es keine Vorbilder, bis 1893 Neuseeland als allererstes Land - als Teil einer Monarchie übrigens - Wahlen, Volksabstimmungen und allgemeines Erwachsenenwahlrecht einführte. In der Schweiz war es paradox: Bei Wahlen gingen wir voraus, bei Abstimmungen handelten wir rasch, beim Erwachsenenwahlrecht dauerte es bis 1971. Zehn Jahre später wurde auch der Grundsatz der gleichen Rechte in die Bundesverfassung aufgenommen - spät genug.

Die Schweiz von heute wäre nicht möglich geworden, hätte sich der Sonderbund durchgesetzt, wäre Österreich im Tessin oder in Graubünden einmarschiert respektive hätte Frankreich Genf oder die Waadt militärisch besetzt. Wir können uns fast nicht vorstellen, was geschehen wäre. Es brauchte die Kühnheit der Staatsgründer, aber auch die Vermittlung zwischen Heissspornen; die Bundesverfassung ist Ausdruck von beidem.

An der Fassade des Bundeshauses wurden zwei Gründungsdaten angebracht: 1291 als mythologischer Anfang und 1848 als moderner Neustart. Es macht Sinn, hier vor den Jubilaren - National-, Stände- und Bundesräte - den 12. September als die Geburt der modernen Schweiz zu feiern.

Es lebe die Schweiz! Vive la Suisse! Viva la Svizzera!

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Kabarettistische Einlage [GZ]

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Duo Gilbert und Oleg

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