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preparatory:AB 325926

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-18

Wortprotokoll

Ich spreche für die FDP-Fraktion. Das Bundesgesetz über den Wasserbau schuf 1991 die Grundlage für einen modernen Hochwasserschutz. Die FDP-Fraktion nimmt aber besorgt davon Kenntnis, dass die Hochwasserrisiken weiterhin stark zunehmen. Geschuldet ist dies der Überlagerung von Gefahr und Nutzung aufgrund des Klimawandels, der Siedlungsentwicklung, des Ausbaus der Infrastrukturen und der dichteren Raumnutzung.

Daher begrüsst die FDP-Fraktion den nun angestrebten Wechsel von der Gefahrenabwehr zur Risikokultur. Hauptziel muss jedoch sein, die heute bestehenden Schutzdefizite im Bereich der Natur- und Störfallrisiken rasch zu beheben. Siedlungen und Infrastrukturen inklusive ihrer Nutzungen sind konsequent auf Naturgefahrensituationen abzustimmen. Das dazu gewählte Instrument des integralen Risikomanagements erachten wir als richtig.

Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Ursachen von Gefahrensituationen nicht hinterfragt werden. Wir erwarten, dass der Bundesrat auch die Entstehung solcher Ereignisse mit geeigneten Umweltmassnahmen minimiert und den ökologischen Aspekten des Wasserbaus die nötige Aufmerksamkeit schenkt. Gemäss Bundesrat soll der Risikozunahme mit kombinierten Massnahmen begegnet werden. Schutzbauten vermindern die Gefahr, raumplanerische Massnahmen begrenzen das Schadenpotenzial. Damit soll der Schutz vor Naturgefahren unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen kostengünstig gewährleistet werden. Wir fragen uns jedoch, ob sich die gewünschte Wirkung ohne zielgerichtete Harmonisierung des Raumplanungsrechts und des Bevölkerungsschutzrechts entfalten wird.

Zudem bezweifelt die FDP-Fraktion, dass auf der Basis der vorliegenden Rechtsanpassung mit den vorhandenen Finanzmitteln das bestehende Schutzniveau trotz Risikozunahme aufrechterhalten werden kann. Ehrlicherweise muss doch davon ausgegangen werden, dass die Kosten für Schutzmassnahmen zunehmen werden. Die FDP-Fraktion nimmt den Bundesrat beim Wort und erwartet, dass es zu keiner Kostenexplosion kommen wird. Allfällige [PAGE 1702] Kostenveränderungen sind ganz im Sinne des Föderalismus entsprechend zu verteilen.

Im Rahmen des integralen Risikomanagements ist die Schadenermittlung ein wichtiger Faktor. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen könnte es jedoch so interpretiert werden, dass der Bund ausschliesslich die primären Schäden an Personen und Sachwerten berücksichtigt. Allerdings betragen die sekundären Schäden wie Betriebs- und Steuerausfälle, Reputations- oder auch ökologische Schäden oftmals ein Mehrfaches davon. Da solche Schäden offensichtlich nicht in die Risikobetrachtung einfliessen, wird das Risiko in urbanen und gewerblich-industriell geprägten Landesgegenden massiv unterschätzt. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er diesem Umstand in der Verordnung Rechnung tragen wird.

In der aktuellen Schadenstatistik wird nicht differenziert zwischen Personenschäden, die aufgrund einer Naturgefahr entstehen, oder solchen, die aufgrund des Fehlverhaltens einer Person entstehen. Letztere müssten aus der Statistik herausgerechnet werden. Es darf angenommen werden, dass damit die Anzahl und die Höhe der Personenschäden sinken würden. Wir bitten den Bundesrat, diese Unterscheidung in Zukunft zu berücksichtigen.

Als etwas eigenartig erachtet die FDP-Liberale Fraktion zudem, dass man die Chance verpasst hat, die Begrifflichkeiten in den verschiedenen Erlassen zu harmonisieren. So spricht man im Bundesgesetz über den Gewässerschutz von "oberirdischen Gewässern", dagegen ist im vorliegenden Entwurf, z.[NB]B. in Artikel 4, nur noch von "Gewässern" die Rede. Wir erwarten, dass bei zukünftigen Änderungen von solch technischen Erlassen sorgfältiger auf Begrifflichkeiten geachtet wird und diese aufeinander abgestimmt werden.

Abschliessend begrüsst die FDP-Liberale Fraktion die ganzheitliche Betrachtung der Gewässer mit all ihren ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen. Der Entwurf erfüllt diesen Zweck mehrheitlich, weshalb wir auf die Vorlage eintreten werden. In der Detailberatung unterstützen wir immer die Kommissionsmehrheit, und in der Gesamtabstimmung stimmen wir der Vorlage geschlossen zu.