preparatory:AB 326692
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-20
Wortprotokoll
Was will diese Motion? Der Bundesrat wird beauftragt, die spezifischen Anforderungen für das RAUS-Programm in Anhang 6 Ziffer 2.1 der Direktzahlungsverordnung (DZV) betreffend Weidezeitpunkt ab Bergzone I so anzupassen, dass, wenn vegetationsbedingt im Mai und Oktober kein Weidegang möglich ist, die Bestimmungen von RAUS, das heisst 13-mal Laufhof pro Monat, anteilsmässig zu erfüllen sind.
Heute ist es egal, ob ein Landwirtschaftsbetrieb in Basel oder in Wengen im Berner Oberland auf 1400 Metern über Meer liegt, es gelten die gleichen Vorschriften. Das Vieh muss vom[NB]1.[NB]Mai bis 31. Oktober auf die Weide. Wenn das nicht möglich ist, gilt es, alle Tage Laufhof zu machen. In den[NB]Bergzonen kommt es im Mai und Oktober immer wieder dazu, dass über längere Zeit kein oder kaum ein Weidegang möglich ist. Ob wir wollen oder nicht, wir sind abhängig von der Natur; diese bestimmt die Zeit der Weide- und der Winterfütterung.
Dass für das Vieh im Anbindestall heute für Mai und Oktober alle Tage Laufhof vorgeschrieben ist, wenn nicht geweidet werden kann, ist gegenüber den Bauern mit Anbindestall im Berggebiet nicht verhältnismässig. Wir haben noch sehr viele Anbindeställe im Berggebiet, über 50 Prozent. Mit solchen Auflagen wird der Anbindestall unattraktiv, was vermutlich auch die Absicht von Bundesbern ist. Es sollte auch bekannt sein, dass der Laufstall bedeutend mehr Fläche braucht und in Hanglagen nur mit sehr grossen Erdverschiebungen und Betonbauten möglich ist. Wollen wir die Bauern mit solchen Auflagen wirklich dazu zwingen, noch mehr Grünfläche zuzubetonieren, noch mehr Gülle zu produzieren, weil der Anteil Regenwasser höher wird?
Wenn wir weiden können, weiden wir. Wenn es aber kein Gras hat und Neuschnee gibt, dann geht das eben nicht. Es kann nicht sein, dass wir mit solchen Auflagen abgestraft werden, weil unsere Höfe im Berggebiet liegen, wo der Frühling später und der Winter früher kommt.
Die Realität, in der die Bauern und jetzt hier die Bergbauern leben, wird in Bundesbern kaum oder nicht mehr wahrgenommen. Die Verwaltung entfremdet sich immer mehr, sonst würden nicht immer mehr solche Auflagen zum Vorschein kommen. Man ist dann über die zunehmende Anzahl der Bauern verwundert, die es gesundheitlich nicht mehr schaffen.
Meine Motion verlangt, dass bei Winterfütterung im Mai und Oktober wie im Winter anteilsmässig 13-mal Laufhof pro Monat verlangt werden soll. Dazu kommt, dass die Anpassungen auch keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Bergbauern sind mit der Natur und dem Klima, aber auch mit der Bewirtschaftung der Weiden und der Offenhaltung der Flächen sehr stark gefordert. Da ist sehr viel Handarbeit angesagt. Daher kann es nicht sein, dass wir mit nicht nachvollziehbaren Auflagen wie dieser die Belastung noch unnötig verstärken.
Viele Bergbauern sind Ihnen dankbar, wenn Sie dieser Motion zustimmen, damit eine verhältnismässige Lösung gefunden werden kann.