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Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Tatsächlich stellt sich hier eine grundsätzliche Frage: Wollen wir weiterhin, dass die Tabakindustrie Sponsoring von Anlässen betreiben darf, zu denen Minderjährige Zutritt haben, oder wollen wir das nicht? Das Abstimmungsbüchlein war klar. Dort stand wortwörtlich, dass im Falle einer Annahme des von der Initiative verlangten Verfassungstextes, den der Bundesrat bekämpfte, das Sponsoring nationaler Anlässe verboten wäre. Diese Aussage war im Abstimmungskampf klar. Die Bevölkerung wusste, dass das Sponsern von Anlässen nationaler Bedeutung künftig nicht mehr möglich sein würde, wenn sie die Initiative annimmt. Das war die Ausgangslage.

Jetzt - ich weiss nicht, mit welchem Recht - will man eine in der Volksabstimmung klare Aussage rückgängig machen, indem man sagt: Wenn nicht sichtbar ist, was in Artikel 18 geregelt ist - das sei ja sowieso dort schon geregelt, es müsse nicht nochmals geregelt werden -, dann darf gesponsert werden, nur Werbung darf nicht vor Ort gemacht werden. Das würde aber konkret heissen, dass die Tabakindustrie nach wie vor Anlässe, Veranstaltungen auf nationaler Ebene sponsern dürfte.

Würde der Antrag meiner Minderheit angenommen, wären auch philanthropische Tabakunternehmungen nicht mehr in der Lage zu sponsern. Sie könnten ihre Beiträge dann auf andere Weise leisten, wenn es ihnen wirklich um Aktivitäten ginge, die nicht der Verkaufsförderung dienen.

Ich denke, die Ausgangslage ist hier klar. In der Diskussion zur Initiative war im Abstimmungsbüchlein festgehalten, dass mit der Annahme der Initiative das Sponsoring von Anlässen nicht mehr gestattet ist. Dementsprechend, denke ich, ist der Ständerat aufgerufen, diese klare Aussage jetzt auch in Gesetzesform zu giessen.

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