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preparatory:AB 327060

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Die Motion 20.3374 kommt ja wieder zu uns zurück. Der Ständerat hat im Rahmen seiner Beratungen festgelegt, dass sogenannte Netzsperren kein Thema sein sollen; dafür sollen die Telekom-Anbieter verpflichtet werden, auf die technischen Möglichkeiten bei Mobiltelefonen, I-Pads usw. hinzuweisen, solche Inhalte zu sperren. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf Applikationen, mit denen Kinder und Jugendliche vor Pornografie geschützt werden können.

Was nun verlangt wird, ist sicher gut und richtig, aber es wird einfach übersehen, dass es die entsprechenden Gesetzesartikel in Bezug auf diese Motion im Fernmelderecht bereits gibt. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass z.[NB]B. Artikel 46a Absatz 1 des Fernmeldegesetzes bereits solche Vorschriften macht. Auf Verordnungsebene gibt es die entsprechenden Details dazu. Seit 2021 gilt Artikel 89a der Fernmeldedienstverordnung, der besagt, dass Anbieterinnen von [PAGE 1852] Internetzugängen ihre Kundinnen und Kunden beim Einrichten und Anwenden von konkreten Kinder- und Jugendschutzmassnahmen individuell unterstützen müssen. Dabei ist z.[NB]B. der inhaltliche Teil der Pornografie eingeschlossen.

Es gibt im Fernmeldegesetz, in der entsprechenden Verordnung usw. überall bereits heute Möglichkeiten, in diesem Bereich tätig zu werden, und die Verpflichtung dazu, tätig zu sein. Das gilt auch für die Anbieterinnen und Anbieter von Servicedienstleistungen. Diesbezüglich und auch in Bezug auf das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, das am 30. September 2022 beschlossen wurde, gibt es eine sehr breite Palette an Massnahmen, die in diesem Bereich bereits wirksam sind.

La commission s'est à nouveau penchée sur la motion Gugger 20.3374, "Protéger efficacement les moins de 16 ans contre la pornographie sur Internet. #banporn4kids#". Le Conseil des Etats avait modifié le texte de la motion. Selon sa version modifiée, les fournisseurs de services de télécommunication doivent être tenus d'attirer l'attention des personnes investies de l'autorité parentale sur les mesures de protection possibles et de mettre à leur disposition des outils de protection.

La commission propose à son conseil, par 13 voix contre 8, de rejeter la motion. A ses yeux, cet objectif est suffisamment pris en considération dans l'ordonnance sur la protection des mineurs dans les secteurs du film et du jeu vidéo, qui est actuellement en consultation.

Aus diesen Gründen hat die Kommission, wie gesagt, entschieden, dieser Motion hier keine Folge mehr zu leisten und sie abzulehnen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.