AB 327176
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-09-25
Wortprotokoll
Vom 1. bis zum 19. September trafen in Italien rund 16[NB]000 Bootsmigrantinnen und -migranten ein. Im Monat August 2023 waren es über 25[NB]500, im Juli 2023 waren es 23[NB]500. Spitzentage wie jene in der Woche vom 11. September gab es dabei auch in der Vergangenheit immer wieder. Die jüngsten Ereignisse entsprechen den auf langjährigen Erfahrungswerten basierenden Erwartungen.
Erste Gruppen von angelandeten Migrantinnen und Migranten treffen erfahrungsgemäss ungefähr eine Woche, nachdem sie von Lampedusa auf das italienische Festland gebracht wurden, in der Schweiz ein. Der Höhepunkt wird nach etwa zwei Wochen erreicht, und nach etwa vier Wochen nimmt die Zahl der Einreisen ab. Bisher haben nach Schätzungen des SEM weniger als 1 Prozent der 2023 in Süditalien angelandeten Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Der Anteil der Personen, die die Schweiz durchqueren, ist grösser. Wie gross er ist, kann nicht quantifiziert werden, da Migrantinnen und Migranten unser Land teilweise unentdeckt transitieren.
Systematische Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen können rechtlich nur dann wieder eingeführt werden, wenn eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung vorliegt oder die innere Sicherheit nicht gegeben ist. Dies ist aus Sicht des Bundesrates aus heutiger Sicht nicht gegeben. Einige unserer Nachbarländer führen seit mehreren Jahren Kontrollen an den Binnengrenzen durch. Es handelt sich dabei jedoch nicht um systematische Grenzkontrollen, d.[NB]h., nicht jeder Grenzübertritt wird kontrolliert.
Der Bundesrat kann Informationen, wonach Österreich die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen gegenüber Italien vorbereite, nicht bestätigen. Kein europäisches Land hat bisher als Reaktion auf die jüngsten Ereignisse in Lampedusa neu Binnengrenzkontrollen eingeführt.
Bereits heute hat die Schweiz als Nichtmitglied der Europäischen Zollunion gegenüber den anderen Staaten eine erhöhte Kontrollpräsenz an ihren Grenzen. Eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte hätte angesichts von mehreren hunderttausend Grenzübertritten pro Tag starke Auswirkungen auf die wirtschaftlich und sozial eng verflochtenen Grenzregionen der Schweiz und Italiens.
Zur Frage von Transitzonen hat sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Glarner 22.4397 ausführlich geäussert. Er lehnt sie ab, denn sie würden einer unzulässigen kollektiven Internierung gleichkommen und auch die Grenzkantone übermässig belasten.
Die Schweiz setzt sich für ein funktionierendes europäisches Asylsystem ein. Sie arbeitet mit den Nachbarstaaten zusammen, um die Sekundärmigration einzudämmen. Hierzu werden beispielsweise mit Deutschland und auch mit Österreich Aktionspläne umgesetzt. Auch mit Frankreich soll ein solcher Aktionsplan beschlossen werden. Mit Italien verfügt die Schweiz über ein funktionierendes bilaterales Rückübernahmeabkommen, das eine vereinfachte Rückübernahme direkt an der Grenze ermöglicht. Die Kooperation mit Italien in diesem Bereich wird trotz der Suspendierung der Dublin-Überstellungen fortgeführt. Die Schweiz setzt sich sowohl bilateral mit Italien als auch auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Dublin-Überstellungen nach Italien so rasch wie möglich wieder aufgenommen werden können.
An dem von Frau Nationalrätin Bircher angesprochenen Programm zur freiwilligen Übernahme von Asylsuchenden hat sich die Schweiz nicht beteiligt. Stattdessen beteiligt sie sich an einem Projekt, bei dem Spezialisten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) die italienischen Behörden bei der Erstaufnahme und Registrierung der Migrantinnen und Migranten unterstützen und so zur Beschleunigung der Asylverfahren beitragen.