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preparatory:AB 328648

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Immer häufiger gelangen hochpreisige Medikamente für sehr kleine Patientengruppen auf den Markt. Wir reden hier von Kosten für einzelne Präparate oder Therapien, die schnell mal 100[NB]000 Franken übersteigen. In den letzten vier Jahren sind die Therapiekosten bei Medikamenten über 100[NB]000 Franken um 130 Prozent gestiegen. Die Kosten für diese Medikamente wachsen überproportional und sind häufig im Vergleich zu umliegenden Ländern sehr hoch. Auch steigen die Medikamentenpreise insgesamt viel stärker als die Preise anderer Gesundheitsleistungen. Mittlerweile machen die Medikamentenkosten über einen Viertel der Kosten der Grundversicherung aus.

Wir stehen in der Verantwortung, den Zugang zu notwendigen Arzneimitteln zu gewährleisten, und zwar zu bezahlbaren Preisen in einem solidarisch finanzierten System. Wir stehen im Spannungsfeld zwischen dem Willen zur Profitmaximierung der Pharmaindustrie und der Gesundheit als öffentlichem Gut.

Nun ist klar, dass für solch hochpreisige innovative Produkte die althergebrachte Preisfestsetzungsmethode nicht immer taugt. Deshalb können Preismodelle - über Preismodelle reden wir im Block 2 - sinnvoll sein. Wir haben per se nichts [PAGE 2052] gegen Preismodelle. Übrigens funktionieren heute bereits 50 Prozent aller Preismodelle - davon sind rund 130 Produkte betroffen - ohne Geheimhaltung. Wir haben aber ein Problem damit, dass jetzt generell für alle Preismodelle das Öffentlichkeitsprinzip ausgehebelt werden soll. Das ist hochproblematisch und gibt der Pharmaindustrie in einem sehr ungleichen Verhandlungs- und Machtgefüge noch mehr Macht. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln. Wegen geheimer Rabatte ist übrigens unklar, ob ein öffentlich publizierter Preis der effektiv bezahlte ist. Deshalb sind auch die ausgewiesenen Einsparpotenziale, die Ihnen dann später präsentiert werden, völlig theoretisch und auch nicht belegbar.

Wir wollen transparente und faire Preisfestsetzungsverfahren. Wir fordern eine stärkere internationale Zusammenarbeit mit dem Beitritt zur Beneluxa-Initiative, mit welcher Länder wie Luxemburg, Belgien, Österreich usw. eine stärkere internationale Zusammenarbeit eingehen, ihre Kräfte bündeln und so auch gemeinsame Verhandlungs- und Einkaufsgemeinschaften bilden. Die Vertraulichkeit und somit den Ausschluss vom Öffentlichkeitsprinzip können wir höchstens - höchstens! - als Übergangslösung für fünf Jahre akzeptieren, weshalb wir Ihnen mit meiner Minderheit die Einführung einer Sunset-Klausel empfehlen.

Nun noch zu Artikel 52d, zu dem es meinen Minderheitsantrag auf Streichung gibt: Einen provisorischen Preis für ein Arzneimittel ab Tag null der Zulassung? Das klingt gut und könnte eine Antwort sein auf die langwierigen Entscheidprozesse für die Preisfestsetzung zwischen BAG und Pharma. Genau dieses Ziel, einen früheren Preis möglichst ab Tag null, können wir jetzt mit den Anpassungen der Verordnung erreichen, bei der eben der "early dialogue" und der "early access" eingeführt worden sind.

Doch wenn wir jetzt hier mit diesem neuen Absatz zu diesem ordentlichen Prozess, der verbessert wurde, und zur Einzelfallvergütung, die auch besteht, noch einen weiteren, dritten Pfeiler für die Preisfestsetzung einführen, dann müssen wir gut schauen, ob das eine gute Idee ist. Denn damit verbunden stellen sich viele ungeklärte Fragen. Wer setzt dann den provisorischen Preis fest, und woran orientiert sich dieser? Wie funktionieren nachträgliche Kompensationen des Preises? Es ist auch problematisch, wenn die Kommission ein solch neues System einfach ins Gesetz schreibt, ohne vorgängig eine Vernehmlassung durchzuführen und ohne[NB]die[NB]entsprechenden[NB]Akteurinnen und Akteure zu konsultieren.

Ich möchte auch beliebt machen, dass wir in Bezug auf die Anpassung dieser Verordnung, die die Beschleunigung zum Ziel hat, zuerst die Wirkung abwarten. Erste Pilotprojekte haben übrigens gezeigt, dass mit diesem beschleunigten Zulassungsprozess die Vergütung ab Tag null möglich ist. Ein Beispiel ist Lunsumio von Roche. Auch ohne diese Verordnungsanpassung können wir übrigens feststellen, dass die Schweiz bei den Zulassungen das drittschnellste Land Europas ist.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, zuerst die Wirkung der Verordnungsanpassung abzuwarten und nicht ohne vorgängige seriöse Abklärung und Vernehmlassung einen neuen Zulassungsprozess einzuführen.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag auf Streichung von Artikel 52d anzunehmen.