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Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28

Wortprotokoll

Wir sprechen über ein neues Investitionsschutzabkommen mit Indonesien. Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Abkommen zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt Ihnen die Ablehnung.

Worum geht es? Zunächst stellt sich die Frage: Warum ein Investitionsschutzabkommen? Die Schweiz hat ein breites Netz von Investitionsschutzabkommen; gegenwärtig sind es über hundert, die über die ganze Welt verteilt sind. Investitionsschutzabkommen sind für ein Binnenmarktland wie die Schweiz, also ein Land mit einem kleinen Binnenmarkt, aber mit einem hohen Exportanteil, eines der wesentlichen Instrumente für die Handelspolitik und damit auch für die Erhaltung des Wohlstands. Investitionsschutzabkommen muss man im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen sehen. Auch hiervon hat die Schweiz, wie Sie wissen, ein grosses Netz gespannt, und zwar über die ganze Welt verteilt.

Investitionsschutzabkommen sichern Investitionen von Unternehmungen in unserem Land in einem Zielland, im vorliegenden Fall also in Indonesien. Investitionen zu schützen heisst, dass man sicherstellt, dass schweizerische Investoren im Zielland gegenüber einheimischen Unternehmungen nicht diskriminiert werden. Man stellt sicher, dass es im Zielland möglichst keine entschädigungslosen Enteignungen gibt. Man stellt auch sicher, dass Erträge aus dem Zielland auch in die Schweiz transferiert werden können und dass es ein einigermassen rechtsstaatliches Streitbeilegungsverfahren gibt, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Das ist der Kontext für ein Investitionsschutzabkommen.

Nun war es jahrelang klar, dass das Netz von Investitionsschutzabkommen, das die Schweiz hat, funktioniert. Seit etwa zehn Jahren sind aber viele der Zielländer dazu übergegangen, die Investitionsschutzabkommen nicht nur mit der Schweiz, sondern auch mit anderen Investitionsstaaten zu kündigen. Eine Reihe von Verhandlungen für eine neue Generation von Investitionsschutzabkommen ist im Gange - nicht auf Forderung der Schweiz, sondern auf Forderung der [PAGE 982] entsprechenden Zielstaaten. Das Abkommen mit Indonesien, das Sie jetzt vor sich haben, ist das erste dieser Abkommen der neuen Generation, das die Schweiz abschliessen möchte. Deshalb hat es schon ein bisschen einen Präjudizcharakter, wenn wir heute darüber sprechen.

Warum ausgerechnet Indonesien? Indonesien ist in Asien neben China, Japan und Singapur eines der grössten Zielländer für schweizerische Investitionen. Die Schweiz hat in Indonesien einen Kapitalbestand von etwa 1,7 Milliarden Franken. Schweizer Unternehmungen haben Stand 2021 in Indonesien 16[NB]000 Arbeitsplätze geschaffen. Es hat also ein gewisses Gewicht, worüber wir hier sprechen.

Was bringt das Abkommen? Es bringt Resultate in drei Punkten:

Erstens werden die Schutzstandards, über die ich vorhin gerade gesprochen habe, detaillierter formuliert. Das heisst, der Ermessensspielraum von Schiedsgerichten bei Streitigkeiten wird eingeschränkt. Schiedsgerichte müssen sich bei Streitigkeiten in einem engeren Rahmen an die vertraglichen Standards halten, die wir hier im Vertrag einfügen. Das führt dazu, dass schweizerische Unternehmungen einen höheren Stand an Rechtssicherheit haben, weil man bereits aus dem Vertrag vorhersehen kann, wie ein Entscheid in etwa ausgehen kann.

Zweitens wird das Regulierungsrecht der Staaten genauer definiert. Staaten dürfen weiterhin aus öffentlichem Interesse - Umweltschutz oder öffentliche Gesundheit - Regulierungen einführen, ohne dass sie dafür schadenersatzpflichtig werden. Das kann auch die Schweiz tun. Diese Regulierungen müssen aber nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen, also etwa der Verhältnismässigkeit oder der[NB]Nichtdiskriminierung,[NB]erfolgen; das steht auch im Vertrag drin.

Drittens waren die Schiedsverfahren zentraler Gegenstand der Diskussion und werden es auch bei weiteren Vertragsverhandlungen mit anderen Ländern sein. Die Schiedsverfahren werden mit dieser Vereinbarung hier beschleunigt. Sie wissen aus den Diskussionen über die Energiestrategie, die wir geführt haben, wie wichtig es ist, dass ein Verfahren nicht nur rechtsstaatlich richtig, sondern auch einigermassen schnell verläuft, damit eine Unternehmung innert nützlicher Frist auch erfährt, was gilt und was nicht gilt.

Diese drei Voraussetzungen erfüllt das neue Abkommen mit Indonesien. Es stellt - das sage ich auch aus Sicht der Kommission mit einer gewissen Befriedigung - das erste Abkommen dar, das nach einer Praxisänderung, die der Bundesrat vorgenommen hat, bzw. nach einer Praxisänderung, die das Parlament vom Bundesrat verlangt hat, abgeschlossen worden ist. Diese Praxisänderung führt nun dazu, dass das vorliegende Investitionsschutzabkommen mit dem fakultativen Staatsvertragsreferendum versehen wird. Das war nach der alten Praxis meistens nicht der Fall, weil der Bundesrat früher der Auffassung war, dass man kein fakultatives Referendum mehr eröffnen müsste, wenn ein Abkommen ähnlich ist wie frühere Abkommen. Das wird erfreulicherweise hier anders gemacht.

Das Abkommen entspricht ungefähr der Vertragspraxis anderer kapitalexportierender Staaten wie etwa der EU, Kanadas oder der Vereinigten Staaten von Amerika. Indonesien hat nach Kündigung einer ganzen Reihe von Investitionsschutzabkommen ähnliche Abkommen wie das vorliegende mit der Schweiz auch mit Singapur und mit Australien abgeschlossen. Noch nicht abgeschlossen ist das indonesische Abkommen mit der Europäischen Union, es ist aber offenbar auch auf gutem Wege.

Aus Sicht der Schweiz gesprochen: Was geschieht nach Abschluss des Abkommens mit Indonesien? Ähnliche Verhandlungen laufen mit anderen wichtigen Staaten. Ein weiterer wichtiger Staat ist Südafrika: Auch Südafrika hat das Investitionsschutzabkommen mit der Schweiz gekündigt, die Verhandlungen laufen dort noch nicht, sie sollten aber bald, gestützt auf das Vorbild des Abkommens mit Indonesien, beginnen; auch andere Länder wie Bolivien werden folgen. Bevorstehende Verhandlungsmandate betreffen zudem Ungarn, Chile, Saudi-Arabien und Vietnam, auch ein wichtiger Partner im asiatischen Raum.

Ein kleiner Teil der Kommission ist der Meinung, die Standards im Abkommen seien ungenügend; diese Position kann bei Bedarf anschliessend begründet werden.

Ich beantrage Ihnen namens der mit 8 zu 2 Stimmen klaren Mehrheit der Kommission, diesem Abkommen zuzustimmen.

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