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AB 330457

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2023-12-11

Wortprotokoll

In diesem Block unterstützt die grüne Fraktion die Minderheitsanträge zu den Themen ETH-Finanzierung, Literaturförderung, Leseförderung sowie zur Position 185.A231.0247, "Kinderschutz/Kinderrechte". Bei den anderen Positionen unterstützen wir jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Zuerst zu den von uns unterstützten Minderheitsanträgen: Die beiden Kredite im Bereich der Leseförderung und der Literaturförderung dürfen wir durchaus im Kontext mit den Ergebnissen der Pisa-Studie sehen, welche letzte Woche veröffentlicht worden sind. Die Kinder und Jugendlichen in der Schweiz stehen insgesamt gut da, was ihre schulischen Kompetenzen in den drei erhobenen Fachgebieten anbetrifft. Im Schnitt sind sie auch im Lesen ziemlich gut. Allerdings geht dort die Schere auf: Jenes Fünftel, das die schwächsten Resultate zeigt, ist noch schwächer geworden. Der Bundesbeitrag an die Leseförderung ist sicher bloss ein kleiner Tropfen auf den heissen Stein, aber dennoch wichtig. Das gilt auch für die Verlagsförderung, auf welche sich der Einzelantrag Aebischer Matthias bezieht.

Im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte unterstützen wir den Antrag der Minderheit Schneider Schüttel, weil sie den Fokus auf die präventiven Anstrengungen zur Vermeidung von Gewalt an Kindern und von psychischen Schwierigkeiten von Kindern legt, im Speziellen auf die Beratung von jungen Menschen, die ausserfamiliär auf psychosoziale Unterstützung angewiesen sind. Die Telefonnummer 147 von Pro Juventute ist erwähnt worden. Mein Vorvorredner hat vorhin gesagt, dass man das doch auch kantonal finanzieren könne. Hierauf muss ich mit Nein antworten, da eine schweizweite dreistellige Telefonnummer sich wohl kaum auf kantonale Unterstützungsgelder abstützen kann. Eine regionale Beratungsstelle könnte das sehr wohl tun, das wäre auch das Übliche, aber sicher nicht ein Telefondienst.

Bei jenen Positionen, bei denen wir jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen, findet sich der Antrag der Minderheit Guggisberg zu den Institutionen der Forschungsförderung, auf den ich zu sprechen kommen möchte. Diese Minderheit verweist darauf, dass ihr Antrag kostenneutral sei, weil derselbe Betrag - 70 Millionen Franken - am einen Ort ergänzt und am anderen Ort gekürzt werde. Das ist jedoch ein sehr gefährlicher Antrag.

Wir alle wollen die Berufsbildung stärken, das ist klar. Hierfür ist die Aufstockung, welche die Minderheit wünscht, allerdings ein untaugliches Mittel. Weder haben die Kantone danach gefragt, noch wären sie in der Lage, diese Gelder im Sinne des Antrages ab Januar 2024 auszurichten. Kollege Guggisberg hat einen Kostenvergleich angestellt, aber nur mit den Bundesgeldern. Wenn Sie die Kantonsgelder dazuzählen, ist es keinesfalls so, dass der Berufsbildungsbereich im Unterschied zum Tertiärbereich so viel weniger Geld bekommt, wie behauptet wurde.

Es gibt eine andere Seite der Gleichung. Hier sehen Sie, dass die Minderheit Guggisberg in Stammtischmanier gegen die Hochschulbildung schiesst und gezielt die Geistes- und Sozialwissenschaften angreift. Dieses Gegeneinander-Ausspielen der akademischen Ausbildung und der Berufsausbildung ist völlig fehl am Platz. Zudem geht man auch von einer unzutreffenden Analyse aus: Die schweizerische Berufsbildung ist sehr wohl mit dem tertiären Bildungsweg kompatibel. Der Weg über die Berufslehre und Berufsmaturität zu den Fachhochschulen ist eine Erfolgsgeschichte. Es ist kein Entweder-oder.

Ich bitte Sie also, insbesondere beim Doppelantrag mit den 70 Millionen Franken, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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