preparatory:AB 331431
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-12-18
Wortprotokoll
Grundsätzlich gibt es keine speziellen Handlungs- oder Praxisanweisungen für Roma. Es gelten dieselben Prüfkriterien für den Schutzstatus S und dieselbe Abklärungstiefe in Bezug auf das Schutzgesuch wie bei allen anderen Schutzsuchenden auch. Das SEM prüft jeweils im Einzelfall, ob die Schutzsuchenden die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung in der Schweiz erfüllen oder nicht. Dabei stützt sich das SEM auf die Angaben aus der schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Befragung der schutzsuchenden Personen sowie auf die von diesen eingereichten respektive vom SEM nachverlangten Beweismittel.
Die von Schutzsuchenden eingereichten Identitätsdokumente werden vom SEM einer Echtheitsprüfung unterzogen. Sollten sich dabei Hinweise auf Fälschungen ergeben, werden weitere Abklärungen unternommen. Das SEM nimmt keine statistische Erfassung der Fälschungen vor. Signifikante Fälschungsraten würden jedoch von der zuständigen Prüfstelle respektive den Bundesasylzentren gemeldet, was bis anhin nicht passiert ist.
Zwischen dem 1.[NB]August 2023 und dem 30.[NB]November 2023 wurden 340 Schutzgesuche von Erwachsenen mit mehr als drei minderjährigen Kindern eingereicht.