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preparatory:AB 332105

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20

Wortprotokoll

Das Schweizer Stimmvolk hat am 13.[NB]Juni 2021 die vom Parlament ausgearbeitete Revision des CO2-Gesetzes abgelehnt. Angenommen hat das Volk hingegen das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz), dies in der Volksabstimmung vom 18.[NB]Juni 2023. Aus diesen beiden Volksverdikten ergibt sich für die zukünftige Klimapolitik der Schweiz eigentlich bereits sowohl der Handlungsbedarf wie auch die Wegweisung, in welche Richtung es weitergehen soll.

Der Bundesrat hat dem Parlament im Wissen um das Fallieren der letzten Revision eine CO2-Gesetz-Revision vorgelegt, welche man insofern als schlank bezeichnen darf, als sie kaum neue Instrumente einfügt, sondern die bestehenden weiterführt. Dazu gehören CO2-Flottenziele für die Fahrzeugimporteure, die Verpflichtung zur Teilnahme am Emissionshandelssystem für die Betreiber von Grossanlagen sowie die CO2-Abgabe und deren Rückerstattung bei Eingehen einer Verminderungsverpflichtung. Vom Bundesrat neu vorgesehen sind eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe und eine Beimischquote von erneuerbaren Flugtreibstoffen. Ihre Kommission hat als einziges neues Instrument zusätzlich noch eine Privatjetabgabe eingefügt.

Ihre Kommission beriet das CO2-Gesetz bereits im Wissen um das Abstimmungsresultat zum Klima- und Innovationsgesetz. Entsprechend konnte die Kommission im Zweckartikel auch bereits umschreiben, dass dieses Gesetz der Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes dient. Zusätzlich zur Referenz auf das Klima- und Innovationsgesetz umschreibt das Gesetz das Reduktionsziel, welches in der Etappe ab 2024 mit Blick auf netto null angegangen werden soll, nämlich die Halbierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990.

Neben der Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes hatte die Beratung in der Kommission das Ziel, eine Regelungslücke zu verhindern. Eine solche würde nämlich entstehen, wenn vor dem[NB]1.[NB]Januar 2025 weder ein Anschlussgesetz noch eine Überbrückungsvorlage in Kraft treten würde. Die Folgen wären insbesondere für die Wirtschaft einschneidend. Es wäre beispielsweise keine gesetzliche Grundlage mehr vorhanden für die Abgabebefreiung dank Verminderungsverpflichtung. Die Kommission hat sich bewusst dazu entschieden, nicht eine separate Überbrückungsvorlage zu zimmern, sondern mit verlängerten Sitzungen unter Hochdruck den Entwurf des Ständerates durchzuberaten, masszuhalten bei den anzustrebenden Änderungen und Rücksicht zu nehmen auf die Referendumsfähigkeit des Gesetzes.

So präsentieren wir Ihnen nun also eine Vorlage, die nach wie vor als schlank bezeichnet werden kann und die trotzdem dem ambitionierten Ziel der Halbierung des Treibhausgasausstosses bis 2030 entspricht. Entsprechend wurde in der Kommission weniger über das Abgabemaximum und die Höhe der Teilzweckbindung gestritten - beides wurde beim Status quo belassen - als über Details der anderen Instrumente und über die Verwendung der Teilzweckbindung beraten. Die Resultate dieser Diskussionen präsentiere ich Ihnen dann in den nachfolgenden Beratungen der verschiedenen Blöcke.

Zur CO2-Abgabe ist zu ergänzen, dass die Kommission sich das Ziel gesetzt hat, die Rückverteilung der Lenkungsabgabe an die Bevölkerung sichtbarer zu machen. Sie hat deshalb zusätzlich zur Verabschiedung dieses Gesetzes das Postulat 23.4334, "CO2-Abgabe direkt an Haushalte rückverteilen", angenommen. Dieses Postulat wird noch nicht in dieser Session behandelt, es sei Ihnen aber jetzt schon zur Annahme empfohlen.

Den durchberatenen und, wie gesagt, in den Grundzügen vom Ständerat übernommenen Entwurf hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Es liegt kein Antrag auf Nichteintreten vor.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, auf den Gesetzentwurf einzutreten. [PAGE 2488]