Lexipedia

preparatory:AB 332186

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag ist ein Weihnachtsgeschenk nicht nur an die Gewerbler, sondern an die ganze Gesellschaft. Es geht nämlich um die Frage, in welcher Form der vorgeschlagene Absenkpfad bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen abgehandelt werden soll. Hier hat die Kommission leider einen typischen Swiss Finish eingebaut, indem sie strengere Regeln als jene vorgeschlagen hat, die in den umliegenden Ländern in Europa gültig sind.

Meine Minderheit schlägt jetzt vor, dem Bundesrat zu folgen, und möchte eine zusätzliche Verschärfung aus dem Gesetz nehmen. Ich erachte es als unumgänglich, sich hinsichtlich der Zielwerte an der Europäischen Union zu orientieren, statt eine nationale Lösung zu suchen. Die Schweiz selbst hat ja keine Automobilhersteller und daher keinen Einfluss auf technische Gegebenheiten. Ob die entsprechenden Zielwerte eingehalten werden können, liegt bei den Importeuren, die die Fahrzeuge auf den Schweizer Markt bringen wollen und auf den Schweizer Markt bringen. Der Grossteil der importierten Personenfahrzeuge stammt aus der EU oder ist nach EU-Normen hergestellt und zugelassen. Daher ist es eigentlich eine logische Folge, dass wir diesen Grenzwert und auch diese Daten so übernehmen.

Mein Minderheitsantrag konkretisiert den Entwurf des Bundesrates ohne materielle Änderungen. Ursprünglich sind im bundesrätlichen Entwurf so wie im Beschluss des Ständerates die prozentualen EU-Reduktionsziele für die CO2-Reduktion bei Personenwagen aufgeführt. Die konkreten Zielwerte auf europäischer Ebene wurden erst im August 2023 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1623 publiziert. Daher sind nun in meinem Minderheitsantrag die Zielwerte in effektiven Zahlen aufgeführt, materiell entspricht dies aber genau dem Entwurf des Bundesrates.

Die Zielwerte ab 2025 entsprechen dem weltweit harmonisierten Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge, dem sogenannten WLTP-Messverfahren, umgerechnet 95 Gramm pro Kilometer für Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für leichte Nutzfahrzeuge. Bei schweren Fahrzeugen wird im CO2-Gesetz keine Konkretisierung von Werten vorgeschlagen, da die Regelung anders ausgestaltet ist und je nach Fahrzeugtyp eben sehr stark variiert. Die EU-Ausgangswerte können zwar festgehalten werden, eine konkrete Definition der Zielwerte auf Gesetzesstufe würde aber bereits einen hohen Detaillierungsgrad im Gesetz bedeuten. Aus meiner Sicht gehört das schlussendlich auf der Verordnungsebene geregelt.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag anzunehmen und sich hier ganz klar an den europäischen Grenzwerten zu orientieren und somit auch unseren Importeuren die notwendige Rechtssicherheit zu geben.

preparatory:AB 332186 | Lexipedia | Lexipedia