preparatory:AB 333189
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26
Wortprotokoll
Die Motion Buffat beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit die Transportpolizei Destabilisierungsgeräte, sogenannte Taser, verwenden darf. Das ist heute nicht der Fall. Für den Bundesrat ist klar: Wenn er Ihnen hier die Annahme der Motion beantragt, dann versteht er dies in dem Sinne, dass er bereit ist, im Rahmen dieser Motion die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Verwendung eines Tasers im öffentlichen Verkehr stellen, eingehend zu prüfen. Es soll ausgearbeitet werden, in welchen Einsatzgebieten der Transportpolizei ein Destabilisierungsgerät geeignet und sinnvollerweise einsatzbereit wäre. Dabei gilt es insbesondere aufzuzeigen, zu welchen Zwecken und in welchen Situationen der Einsatz solcher Geräte durch die Transportpolizei erforderlich ist; dies auch vor dem Hintergrund, dass sie in verschiedenen Polizeikorps bislang nicht verwendet werden.
Sollten sich nach einer eingehenden Prüfung der Fragen geeignete Einsatzmöglichkeiten für den Taser zeigen, ist der Bundesrat bereit, die rechtlichen Anpassungen auszulösen. Erst kommt aber die Prüfung. Der Bundesrat beantragt die Annahme der entsprechenden Motion - im Sinne eines Auftrages, dass diese Prüfung erfolgt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es dem Bundesrat obliegt, im Rahmen der entsprechenden Verordnung die Grundlagen für die Transportpolizei festzulegen. Dort listet er auch die Hilfsmittel auf. Heute sind beispielsweise Feuerwaffen zugelassen und erlaubt. Ich meine, vor diesem Hintergrund ist es durchaus sinnvoll, dass auch der Einsatz von Tasern geprüft wird. Ein Taser ist in Konfliktfällen eventuell das leichtere, das bessere Mittel im Interesse aller Beteiligten.