AB 333940
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28
Wortprotokoll
Wie gesagt, ich spreche für die Minderheit und die Fraktion. Damit wir alles richtig einordnen können: In diesem ersten Teil befinden wir uns im Erwachsenenstrafrecht. Es geht also um Täterinnen und Täter, die das 18.[NB]Lebensjahr erreicht haben.
Ich beginne mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe c. Das Ziel dieses Minderheitsantrages ist klar: Die Wiederholungstat soll bei Mord, vorsätzlicher Tötung oder Vergewaltigung im Gesetz explizit als Voraussetzung für die Verwahrung genannt werden. Damit wir alle wissen, wovon wir reden: Wir reden hier von Menschen, die zum zweiten Mal einen Mord, die zum zweiten Mal eine vorsätzliche Tötung oder die zum zweiten Mal eine Vergewaltigung begangen haben. Was, wenn nicht eine Wiederholungstat, unterstreicht die Gefährlichkeit und die fehlende Resozialisierung? Was, wenn nicht eine Wiederholungstat, rechtfertigt den besonderen Schutz der Gesellschaft vor diesen gefährlichsten Täterinnen und Tätern?
Das Argument, man könne juristisch die Wiederholungstat unter Buchstabe a subsumieren, nämlich bei den Persönlichkeitsmerkmalen des Täters, greift aus Sicht der Minderheit zu kurz. Dies lässt zu viel Ermessen zu. Denn was wir hier wollen, ist, klar zu definieren, dass es absolut als Verwahrungsgrund gelten muss, wenn jemand zweimal eine der drei schwersten Straftaten begeht. Mit meinem Minderheitsantrag und dem Hinzufügen von Buchstabe c schaffen wir Klarheit[NB]und[NB]Rechtssicherheit. Das war der erste Teil meines Votums.
Der zweite Teil sind die Ausführungen zu diesem Block. Der Bundesrat will lebenslänglich Verwahrten während des Vollzugs keine Urlaube und keine begleiteten Urlaube mehr ermöglichen. Er will auch weitere Vollzugsöffnungen nicht erlauben, und es sollen auch für normal verwahrte Straftäter keine unbegleiteten Urlaube mehr möglich sein. Das ist richtig. Der Bundesrat hat hier genau die richtige Richtung eingeschlagen, denn es ist typischerweise Kern der Verwahrung, dass man eben die Gesellschaft vor gefährlichen Täterinnen und Tätern schützen will und dass gerade diese gefährlichen und nicht therapierbaren Täterinnen und Täter nicht unbegleitet in den Urlaub geschickt werden sollen. Bei lebenslänglich Verwahrten ist klar, dass sie auch nicht begleitet in den Urlaub gehen sollten.
Ich glaube, niemand hier in diesem Saal will einen zweiten Fall Adeline. Ich spreche vom Tod der 34-jährigen Therapeutin, die auf einem solchen begleiteten Urlaub ermordet wurde. Wenn Sie keinen zweiten solchen Fall wollen, dann müssen Sie der Verschärfung des Verwahrungsregimes zustimmen. Wenn Sie das nicht machen, nehmen Sie in Kauf, dass solche Straftaten zukünftig möglich bleiben. Unterstützen Sie den Bundesrat in dieser Stossrichtung, sie ist richtig.
Der Bundesrat hat erkannt, dass die Gesellschaft Schutz vor den schwersten Straftäterinnen und Straftätern braucht. Der Bundesrat hat es erkannt, und Ihre Kommission tut es ihm gleich. Wir schützen die Gesellschaft, nicht die Täterinnen und Täter.
Darum bitte ich Sie, in diesem Block der Mehrheit zu folgen, ausser bei meinem Minderheitsantrag. Ich wiederhole es gerne: Es ist nicht übertrieben, dass jemand, der zweimal einen Mord, zweimal eine vorsätzliche Tötung oder zweimal eine Vergewaltigung begeht, automatisch die Voraussetzung für eine Verwahrung erfüllt. Wer zweimal eine so schwere Straftat begeht, der hat definitiv ein grosses Gefährdungspotenzial, und da muss die Gesellschaft geschützt werden.