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preparatory:AB 334544

Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-04

Wortprotokoll

Mit seiner Botschaft vom 16.[NB]Dezember 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz möchte der Bundesrat Anpassungen in den Bereichen Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht vornehmen.

Unser Rat behandelt das Geschäft als Zweitrat. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates in den Bereichen Lärm sowie Altlasten wesentlich verändert und der Vorlage am 7.[NB]Dezember 2023 in der Gesamtabstimmung mit 32 zu 9 Stimmen zugestimmt. Die UREK-N hat das Geschäft anlässlich der Sitzungen vom 22.[NB]Januar sowie vom 19.[NB]und 20.[NB]Februar 2024 beraten. Sie hat dabei zusätzliche Anhörungen zu den Themen Altlasten bzw. Sanierung von Kinderspielplätzen durchgeführt. Unbestrittene Teile der Vorlage blieben in der Kommission die Bereiche Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht. Hier gibt es keine abweichenden Anträge zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates und somit wohl auch keine Differenzen für das weitere Verfahren.

Beim Thema Lärm geht es, weil es die Quadratur des Kreises halt in Gottes Namen nicht gibt, um eine Nachjustierung der Interessenabwägung zwischen raumplanerischen Zielen auf der einen und Lärm- und Gesundheitsschutz auf der anderen Seite. Oder, um es etwas überspitzt und plakativ zu formulieren: Es geht darum, unter nicht idealsten Bedingungen oder gar nicht zu wohnen. Das Stichwort in dieser Frage heisst Lüftungsfensterpraxis. Mit dieser Praxis ermöglichten verschiedene Kantone bis zu einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2016 den Bau von Wohnungen auch dann, wenn die Emissionsgrenzwerte für Lärm nicht bei allen Fenstern eingehalten werden konnten. Die Motion Flach 16.3529 und der Bundesrat wollen mit der vorliegenden Botschaft diese Lüftungsfensterpraxis wiederherstellen. Der Ständerat ging Ende letzten Jahres mit seinen Entscheiden vor dem Hintergrund der akuten Wohnungsknappheit, gerade in den grossen Städten und Agglomerationen, wesentlich weiter. Die Fassung der Mehrheit der UREK-N orientiert sich an den Überlegungen des Ständerates, geht aber etwas weniger weit und gibt vor allem auch Aspekten der Wohnhygiene grösseres Gewicht. Wir werden in der Detailberatung auf[NB]die[NB]verschiedenen Konzepte in dieser Frage zurückkommen.

Im Kapitel Altlasten waren die Änderungen bei der Übernahme von Sanierungskosten für 300-Meter-Schiessanlagen unbestritten. Sie werden neu nicht mehr pauschal, sondern mit einem Satz von 40 Prozent der Sanierungskosten subventioniert.

Zu diskutieren gab hingegen die Frage der Sanierung von Kinderspielplätzen und Grünflächen, die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Die Anhörungen zeigten, dass insbesondere Kleinkinder in ihrer oralen Phase kontaminiertes Erdreich in den Mund nehmen und deshalb besonders gefährdet sind. Im Gegensatz zum Ständerat möchte die UREK-N auch die Finanzierung der Sanierung von privaten Kinderspielplätzen aus dem Vasa-Altlastenfonds finanzieren. Diese bleibt für Private freiwillig, währenddem sie für öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen obligatorisch ist. Dabei sollen die Voruntersuchungen bis im Jahr 2032 und die baulichen Sanierungsmassnahmen bis 2045 abgeschlossen sein.

Weil sie nicht mehr zur Anwendung kommen, beantragt der Bundesrat die Aufhebung der Lenkungsabgaben für Heizöl extraleicht sowie Diesel und Benzin. Dies blieb in der Kommission unbestritten. Hingegen will die Mehrheit der Kommission auch die Lenkungsabgabe für flüchtige organische Verbindungen aufheben, dies mit dem Hinweis darauf, dass die Emissionen seit der Einführung der Abgabe um die Hälfte reduziert werden konnten, der administrative Aufwand nicht mehr gerechtfertigt ist und die Abgabe keine Lenkungswirkung mehr entfaltet.

Insgesamt ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat ihr nach der Detailberatung in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.