preparatory:AB 334610
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-04
Wortprotokoll
Ich bin Präsidentin der Lärmliga Schweiz, und ich spreche im Namen der SP-Fraktion.
Wir haben es bei dieser Revision mit einem Sammelsurium an Umweltthemen zu tun. Bei vielen Änderungen herrscht [PAGE 215] Einigkeit. Der Kern der Vorlage ist aber stark umstritten: Kernanliegen ist die Lockerung des Lärmschutzes, um den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern und Rechts- und Planungssicherheit für die Bauwilligen zu schaffen. Die Motion Flach, die die Gesetzesänderung angestossen hat, wollte die von vielen Kantonen bis 2016 praktizierte Lüftungsfensterpraxis legalisieren. Bereits diese bedeutet gegenüber geltendem Recht eine Abschwächung des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm. Bundesrat, Ständerat und Ihre Kommission gehen nun aber noch sehr viel weiter, als es die Motion Flach verlangt, so weit, dass der Motionär seine eigene Forderung in der Vorlage nicht mehr erkennt.
Ich sage es Ihnen geradeheraus: Die Vorlage, die wir heute beraten, ist eine eigentliche Kapitulation vor dem Lärmproblem. Sie begünstigt einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung, ohne im Gegenzug eine einzige Massnahme einzubauen, um das Grundübel, nämlich den Lärm, wirksam zu bekämpfen. Das ist eigentlich skandalös.
Denn Lärmschutz ist kein Selbstzweck: Lärmschutz ist Gesundheitsschutz und damit Verfassungsauftrag. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Lärm krank macht. Verkehrslärm verursacht in der Schweiz jährlich rund 1,1 Milliarden Franken an Gesundheitskosten. Verkehrslärm verursacht auch jährlich Minderwerte von Immobilien in der Höhe von etwa 1,2 Milliarden Franken. Es wäre deshalb dringend nötig, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Diese Vorlage trägt nichts dazu bei. Anstatt konsequent den Lärmschutz an der Quelle einzufordern, wird den Menschen noch mehr Lärm zugemutet - es sei denn, sie verbarrikadieren sich hinter geschlossenen Fenstern.
Die SP-Fraktion hat ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Motion Flach: Die Verdichtung der Siedlungen nach innen ist auch für uns ein zentrales Ziel der Raumplanung, und es ist wichtig, Rechts- und Planungssicherheit für die Bauwilligen zu schaffen. Zwar können auch nach geltendem Recht Ausnahmebewilligungen erteilt werden, aber eine Umfrage bei den kantonalen Fachleuten hat ergeben, dass weniger die aktuellen Lärmschutzauflagen das Problem sind, sondern das Problem ist, dass immer mehr Nachbarn das Lärmschutzrecht als Vorwand missbrauchen, um unliebsame Bauprojekte zu verzögern. Hier braucht es mehr Rechtssicherheit, weswegen wir die Lüftungsfensterpraxis unterstützen. Wir werden aber nicht weiter gehen und werden alle zusätzlichen Forderungen ablehnen. Das gilt entsprechend auch für die Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe, die die Kommission noch in die Vorlage hineingeschmuggelt hat.
Ich warne Sie: Halten Sie mass, überladen Sie das Fuder nicht! Sonst laufen Sie Gefahr, dass gegen die missratene Revision das Referendum ergriffen wird. In den Themen Lärm-, Gesundheits- und Umweltschutz bietet sie schon genügend Angriffsfläche.