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preparatory:AB 335141

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06

Wortprotokoll

Was will der Motionär eigentlich? Wenn man die Motion liest, dann muss man sich schon recht darin vertiefen, bis man genau merkt, was er will. Er möchte, dass der Bund die nicht mehr zugelassenen Autos erfasst und darüber eine Statistik führt. Dazu sollen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie die Autoverschrottungs- und Verwertungsunternehmen dem Informationssystem Verkehrszulassung jedes Fahrzeug melden, das exportiert oder entsorgt wird. Das will die Motion erreichen.

Wozu ist aber dieser erhebliche Mehraufwand nötig? In der Motion werden dafür zwei Argumente aufgezählt: Man möchte den Bestand der nicht mehr gebrauchten Motorfahrzeuge kennen, um deren finanziellen Wert abzuschätzen und zu verhindern, dass diese zu früh entsorgt und wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, dass man damit die Situation der Autohändler erfassen möchte, welche durch die Übernahme der zu vielen, ausrangierten Autos unter finanziellen Druck geraten, weil in diesen Autos viel Kapital gebunden sei. Mit der Statistik bestünde dann eine Basis, um Lösungen zu suchen, damit dieses eingefrorene Kapital wieder freigesetzt werden könnte.

Hier stellt sich natürlich die Frage, ob der Staat über das heutige Mass hinaus in den Markt eingreifen soll. Pro neu zugelassenes Fahrzeug erhält Auto-Recycling Schweiz heute einen Entsorgungsbeitrag, mit dem Ziel, die umweltgerechte Entsorgung von Motorfahrzeugen in der Schweiz zu fördern. Zusammengefasst heisst das also: Die Motion möchte einerseits mit regulatorischen Massnahmen die Statistik verbessern, was mit einem erhöhten administrativen Aufwand einhergeht, andererseits möchte sie die verbesserte Statistik später für einen Eingriff des Bundes in den Autorecyclingmarkt benutzen. Beides ist nicht zielführend. Bei allem Verständnis für die betroffenen Autohändler: Die angedachte Prüfung einer staatlichen Intervention in den Autorecyclingmarkt widerspricht liberalen Marktprinzipien. Sie widerspricht aber auch der revidierten Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die das Parlament vermutlich noch in dieser Session verabschieden wird. Ich meine, der Staat hat damit seine Rahmenbedingungen und Interventionen neu und hinreichend definiert.

Wenn der Staat das Autorecycling fördern soll, dann muss ich Ihnen sagen: Der gleiche Staat fördert auch die E-Autos. Wenn Bund und Kantone den Absatz von E-Autos fördern, dann heisst das, dass andere Autos, die grundsätzlich noch funktionsfähig sind, eben ausrangiert werden. Wenn mehr Autos ausrangiert werden und vielleicht nicht alle exportiert werden können, sondern irgendwo parkiert sind, dann hätte diese Motion zur Folge, dass man diese ausrangierten Autos über den Recyclingmarkt wieder in Verkehr bringen würde. Das würde bedeuten, dass wir diese ausrangierten Autos über das Recycling wieder in Verkehr setzen würden. Also hier geht etwas einfach nicht auf. Es geht einfach nicht auf, und ich glaube, der Ball liegt bei den Branchen und Märkten, und es braucht keine weiteren Eingriffe.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion abzulehnen.