AB 335414
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Im Block 5 geht es um die Daten und um die Datenbearbeitung. Das, was für uns für den Rest des Gesetzes gilt, gilt auch hier. Das Gesetz ist hinsichtlich Datenschutz nicht fertig. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, aber auch das Bundesamt für Justiz haben das in ihren Stellungnahmen sehr klar ausformuliert.
Die Digitalisierung hat zur Folge, dass ganz neue Möglichkeiten, aber auch ganz neue Gefahren entstehen. Das massenhafte Datensammeln und Auswerten auch mithilfe von künstlicher Intelligenz ist ein heikler Bereich - heikel darum, weil wir alle potenziell Täterinnen und Täter werden können und damit unsere Grundrechte bedroht werden.
Der Zoll erhält also die Möglichkeit, Daten zu sammeln. Der Schutz der Personendaten hingegen ist ungenügend gewährleistet. Es entsteht eine quasi unregulierte Behörde, die Datenmengen anhäuft, ohne dass ausreichende Vorgaben gemacht werden, zum Beispiel zu Löschfristen oder Zugriffsrechten wie beispielsweise beim Nachrichtendienst. Es geht dabei nicht nur um die Art und Menge der Daten, sondern wesentlich um die ungenügende Regelung des Umgangs damit. Datenmengen sollen dann noch mit anderen Datenbanken automatisiert verknüpft werden, ohne dass die gleichen Regeln für den Umgang mit Daten gelten. Das Chaos ist beim Schutz der Personendaten vorprogrammiert.
Die Minderheit I (Ryser) zu Artikel 117 ist eine wesentliche Minderheit. Sie versucht, die mangelnde Regelung im Umgang mit den Daten ins Gesetz einzubringen. Mit der Minderheit soll der Bundesrat beauftragt werden, in den Ausführungsbestimmungen nachzubessern. Danke, wenn Sie mit [PAGE 323] der Unterstützung dieser Minderheit zumindest anerkennen, dass das Gesetz in Bezug auf den Datenschutz ungenügend ist.
Ganz grundsätzlich ist die Anhäufung von Datenmengen aus unserer Sicht kritisch zu sehen, insbesondere auch, wenn es um schützenswerte Personendaten geht oder um unverhältnismässige Datensammlungen. Die Minderheit Glättli in Artikel 122 versucht, den Datenkatalog etwas einzuschränken. Dass der Zoll religiöse, weltanschauliche oder politische Ansichten und Tätigkeiten oder Gesundheitsdaten bearbeiten soll, ist ein unverhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte.
Den Einzelantrag Fivaz Fabien zu den Artikeln 133 und 134 unterstützen die Grünen. Der Einzelantrag möchte die Kompetenz zur Durchführung von Profilings streichen. Profilings sind grundrechtlich sehr heikel. Durch die offene Formulierung ist völlig unklar, wer ins Visier kommen könnte. Die Nachvollziehbarkeit der Auswertungsmöglichkeiten ist nicht gegeben. Auch fehlt eine Kontrolle der Möglichkeiten.