AB 335506
Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat den Verpflichtungskredit für das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (Digisanté) beraten. Die Qualität in der Schweizer Gesundheitsversorgung ist hoch, wahrscheinlich eine der höchsten weltweit. Im Kontrast dazu ist der Stand der Digitalisierung der Prozesse tief und uneinheitlich, auch im internationalen Vergleich. Die IT-Systeme der zahlreichen Akteure können mehrheitlich nicht untereinander kommunizieren; es sind Insellösungen. Vereinfacht gesagt: Wir sind hervorragend in der direkten medizinischen Versorgung, nutzen aber die Möglichkeiten des breiten Einsatzes digitaler Lösungen nicht, um damit Effizienz, Qualität, Transparenz und Patientensicherheit zu steigern.
Das Programm Digisanté, das Ihre Kommission beraten hat, schafft hierzu die notwendigen Grundlagen. Eingebettet in die Nationale Strategie Gesundheit 2030, verfolgt es das Ziel, durchgehende Datenflüsse bei Behandlungs-, Abrechnungs- und Behördenleistungen unter Wahrung von Datenschutz, Cybersicherheit und informationeller Selbstbestimmung zu ermöglichen. Weiter wird die anonymisierte Sekundärnutzung der Daten für die Planung und Steuerung der Gesundheitspolitik sowie für die Forschung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erleichtert.
Der gesamte Finanzierungsbedarf für die Umsetzung von Digisanté in den Jahren 2025 bis 2034 beträgt 624 Millionen Franken. Davon werden 103 Millionen Franken aus den bei BAG und BFS bestehenden Mitteln finanziert. Der zusätzliche Mittelbedarf beträgt 521,3 Millionen Franken. Dieser setzt sich zusammen aus nicht verpflichtungskreditrelevanten Personalausgaben von 130 Millionen Franken sowie dem Verpflichtungskredit für Entwicklungskosten und Betriebsausgaben von 391,7 Millionen Franken, worüber wir heute sprechen.
Es sei an dieser Stelle festgehalten, dass der Rat bei Artikel 1 des Verpflichtungskredits die Ausgabenbremse wird lösen müssen. Aufgrund der hohen Gesamtkosten und der Programmdauer von zehn Jahren ist Digisanté in vier thematische Pakete unterteilt, die rund fünfzig verschiedene Vorhaben vereinen.
Das Paket 1 schafft die fachlichen Voraussetzungen für die digitale Transformation, damit Daten nahtlos und sicher ausgetauscht werden können. Dabei handelt es sich um Basisarbeiten, für die es keine privatwirtschaftlichen Geschäftsmodelle gibt. Dieses Paket ist mit 63 Millionen Franken veranschlagt, mit einem Anteil von 23 Millionen Franken am Verpflichtungskredit.
Das Paket 2 schafft eine nationale Infrastruktur für einen sicheren und nahtlosen Datenaustausch. Dazu stehen gemeinsam nutzbare Basisdienste wie Register, Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Zudem wird die rechtliche Interoperabilität sichergestellt, etwa im Bereich der Zugriffsrechte. Auch in diesem Bereich konkurrenziert das Vorhaben die Privatwirtschaft kaum. Dieses Paket ist mit rund 82 Millionen Franken veranschlagt, wovon 65 Millionen Franken auf den Verpflichtungskredit entfallen.
Das Paket 3 digitalisiert Behördenleistungen, um die Qualität und Effizienz beim Datenaustausch zwischen Behörden und Leistungserbringern zu steigern. Für Entscheide der Politik entsteht dadurch eine evidenzbasierte Datengrundlage, da Daten schneller und vollständig zur Verfügung stehen. Dieser Teil ist mit 217 Millionen Franken veranschlagt,[NB]wovon[NB]190[NB]Millionen[NB]Franken[NB]den Verpflichtungskredit betreffen.
Das Paket 4 schliesslich sorgt für sichere Grundlagen in der Sekundärnutzung anonymisierter Daten für die Planung und Steuerung des Gesundheitswesens sowie für die Forschung. Hierfür sind 61 Millionen Franken veranschlagt, wovon 34 Millionen auf den Verpflichtungskredit entfallen.
Ihre Kommission hat verschiedene Akteure aus dem Gesundheitswesen angehört. Die strategischen und operativen Ziele des Programms Digisanté wurden grossmehrheitlich begrüsst. Ebenso wird anerkannt, dass das Programm jene Grundlagenarbeiten leistet, die es braucht, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Einklang mit Datenschutz und Datensicherheit voranzutreiben. [PAGE 343]
Auch die Kantone tragen Digisanté mit. Dies gilt sowohl für den Inhalt als auch für die Umsetzung. Die aus Digisanté resultierende Interoperabilität - alle Systeme sprechen mit allen - und das Once-only-Prinzip, wonach Daten nur einmal eingegeben und ab dann durchgehend genutzt werden können, werden von den Akteuren als zentrale Erfolgsfaktoren verstanden. Dass das Programm erfolgreich und aktiv alle Akteure mit einbeziehen muss, versteht sich von selbst und ist so vorgesehen. Digisanté will digitalisieren, koordinieren, standardisieren und verankern. Die zur Umsetzung notwendigen Änderungen der Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Kantonsebene werden zur Erarbeitung der Anpassung identifiziert.
Ihre Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Nichteintreten.
Die Kommission gab bei der Verwaltung zwei ergänzende Berichte in Auftrag. Im ersten konnte über die Etablierung einheitlicher Standards durch Digisanté ein positiver Effekt auf die Interoperabilität von Klinik- und Praxisinformationssystemen gezeigt werden. Der zweite Zusatzbericht diente der Präzisierung im Bereich Open Government Data im Paket 4 und der Frage, inwiefern Digisanté auf die sogenannte Data Literacy wirkt, also auf die Förderung der gesellschaftlichen Datenkompetenz; das betrifft den Umgang mit Daten und die Erhebung und Interpretation von Daten in der breiten Gesellschaft. Das Programm Digisanté enthält zwar keine Vorhaben, die direkt darauf ausgerichtet sind, fördert sie aber auf diverse Weise indirekt. Ein Antrag Roduit, die Data Literacy zu integrieren, wurde zurückgezogen; das Thema wird andernorts aufgeführt.
Abgelehnt hat Ihre Kommission mit 17 zu 8 Stimmen den Antrag der Finanzkommission, die das Programm zwar begrüsst, aber sämtliche zusätzliche Stellen, die für Digisanté im EDI geschaffen werden, innerhalb des Departements kompensiert sehen möchte. Nach Auffassung der Mehrheit könnte eine solche Kompensationspflicht zu Mehrkosten durch Externe bzw. zu Minderleistungen in anderen EDI-Projekten und Verzögerungen bei Digisanté führen. Zudem sind bereits erhebliche Eigenleistungen des EDI vorgesehen, die nicht in den Kredit einfliessen. Eine Minderheit beantragt, den Antrag der Finanzkommission zu übernehmen.
Mit grosser Mehrheit, nämlich mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, hat Ihre Kommission indessen einen Änderungsantrag gutgeheissen, der die Steuerung des Projekts inhaltlich und zeitlich priorisiert darstellt. Die Priorisierung erfolgt nach dem erwartbaren Nutzen für die Akteure sowie die Patientinnen und Patienten. Das EDI erstattet dem Parlament jährlich Bericht. Werden die Ziele nicht erreicht, so muss der Bericht messbare Massnahmen und Fristen zur Zielerreichung definieren.
Weiter hält Ihre Kommission mit 13 zu 12 Stimmen fest, dass Digisanté in Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes einen barrierefreien Zugang sicherstellt. Eine Minderheit lehnt diese Ergänzung ab.
Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 22.[NB]Februar 2024 mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein Kommissionspostulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, die Einführung von Mindeststandards für die Herstellung sogenannter Primärsysteme zu prüfen - also Mindeststandards für die verschiedenen Praxis- und Klinikinformationssysteme, die heute im Einsatz sind. Auf diese Weise sollen die Interoperabilität und die Qualitätssicherung gewährleistet werden. Ihre Kommission ist mit dem Antrag des Bundesrates einverstanden, in diesem Kontext das Postulat der FDP-Liberalen Fraktion für eine übergeordnete Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen abzuschreiben.
Digisanté - und damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen - hat zum Ziel, die notwendige Basis und Investitionssicherheit zu schaffen, damit die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens gelingt und die Effizienz, Qualität, Transparenz und Patientensicherheit dadurch steigen. Auf der Grundlagenarbeit von Digisanté können die vielen unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen aufbauen und ihre jeweiligen Dienstleistungen entwickeln und effizient betreiben.
Nun gilt es vorerst aber, überhaupt auf das Geschäft einzutreten. Wie gesagt, Ihre Kommission hat dies mit 17 zu 8 Stimmen getan.