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preparatory:AB 335714

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-03-11

Wortprotokoll

Bei den Ergänzungsleistungen wird zwischen zuhause lebenden und im Heim lebenden Personen unterschieden. Die übernommenen Kosten sind unterschiedlich und werden nach unterschiedlichen Schlüsseln von Bund und Kantonen finanziert. Die Wegleitung über die Ergänzungsleistungen trägt einer Konstellation Rechnung, in welcher eine Person zeitweise im Heim und zeitweise zuhause lebt. Mit dieser Regelung werden die Lebenshaltungskosten berücksichtigt, die ausserhalb einer Institution anfallen, nicht aber die Pflege- und Betreuungskosten. Letztere werden von den Kantonen finanziert. Der Bundesrat hat keine Angaben zur Anzahl Personen, die gemäss dieser Regelung einen Ausgabenzuschuss erhalten. Leistungen gemäss diesen Bestimmungen werden nämlich nicht in den EL-Registerdaten erfasst.

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