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Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14

Wortprotokoll

Mein Vorstoss zielt darauf ab, dass wir nicht mehr Personen Asyl gewähren, welche aus Staaten kommen, die die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterschrieben haben. Die EMRK ist für diese Staaten die Grundlage, um die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, die Menschenrechte einzuhalten und die Demokratie zu gewährleisten. Ich lese Ihnen die Präambel der EMRK vor, falls Sie sie vergessen haben sollten:

"In Anbetracht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.[NB]Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der in ihr aufgeführten Rechte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, und dass eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles die Wahrung und Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist; in Bekräftigung ihres tiefen Glaubens an diese Grundfreiheiten, welche die Grundlage von Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden und die am besten durch eine wahrhaft demokratische politische Ordnung sowie durch ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Achtung der diesen Grundfreiheiten zugrunde liegenden Menschenrechte gesichert werden; entschlossen, als Regierungen europäischer Staaten, die vom gleichen Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit besitzen, die ersten Schritte auf dem Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der Allgemeinen Erklärung aufgeführter Rechte zu unternehmen; in Bekräftigung dessen, dass es nach dem Grundsatz der Subsidiarität in erster Linie Aufgabe der Hohen Vertragsparteien ist, die Achtung der in dieser Konvention und den Protokollen dazu bestimmten Rechte und Freiheiten zu gewährleisten, und dass sie dabei über einen Ermessensspielraum verfügen, welcher der Kontrolle des durch diese Konvention errichteten Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" - des Gerichtshofs in Strassburg, den Sie immer so hoch loben - "untersteht."

Ich muss Ihnen sagen: Die Türkei war vor der Schweiz, lange vor der Schweiz Mitglied im Europarat, falls Sie das vergessen haben sollten. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass wir am zweitmeisten Asylgesuche aus der Türkei haben, aus einem Land, das diese Konvention unterzeichnet hat, das sich dem Gericht in Strassburg unterstellt, so wie es die Schweiz tun muss - und der Bundesrat führt dann aus, dass die Türkei kein sicherer Drittstaat sei. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Wenn der Bundesrat dieser Meinung ist, dann bitte ich ihn, im Europarat bzw. im Ministerrat zu intervenieren, um die Türkei aus dem Europarat auszuschliessen - das wäre die logische Folge. Sie können nicht zweigleisig fahren und einerseits sagen, die Türkei sei ein Land, das die Menschenrechte nicht beachtet, und andererseits die Türkei nicht aus dem Europarat ausschliessen.

Ich bin ja Mitglied der Schweizer Delegation im Europarat. Wie bereits erwähnt, ist die Türkei ein vollwertiges Mitglied des Europarates. Niemand versteht - wir haben dort eine gute Zusammenarbeit -, wie es möglich ist, dass Personen aus der Türkei ein Asylgesuch in der Schweiz stellen können. Vielleicht sind wir bald einmal so weit, dass noch Italiener, Deutsche, Franzosen oder Leute aus Grossbritannien ein Gesuch stellen; da käme es ja auch niemandem in den Sinn, auf ein solches Asylgesuch einzutreten.

Diese Politik ist auch verlogen, das gilt vor allem für die linke Seite, das muss ich sagen. Sie halten die internationalen Vereinbarungen hoch, was ich unterstütze; die Schweiz hat diese Verträge unterzeichnet. Andere Länder - und die Türkei war Gründungsmitglied des Europarates - haben die Verträge auch unterzeichnet. Und Sie sagen eigentlich den Türken, sie hätten keinen Rechtsstaat. Das ist es, was die Schweiz macht: Indem hier auf Asylgesuche von Personen aus der Türkei eingetreten wird, bringt die Schweiz gegenüber der Türkei zum Ausdruck, dass sie kein vollwertiges Mitglied der internationalen Institutionen ist. Das ist auch ein Affront gegenüber der Türkei.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen, damit die Doppelmoral, die hier gepredigt und aktiv gepflegt wird, endlich beendet wird.

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