AB 33724
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission hat sich bewusst hinter das Modell gestellt, das zwar Verbesserungen bringt, aber realisierbar ist, wie es Herr Kollege Studer gesagt hat.
Die Minderheit I (Rechsteiner-Basel) basiert auf dem alten Beschluss des Nationalrates, würde zunächst 55 Millionen Franken Einsparungen bringen, und erst später würden sich die grossen Kosten anhäufen. Das Modell ist bestechend, es ist gut; deshalb hat sich ja auch vor einem Jahr der Nationalrat mit sehr grosser Mehrheit diesem Modell angeschlossen. Es ist eine Frage des Abwägens. Im Moment wäre eine Entlastung der Kassen sehr wohl begrüssenswert, aber wir wissen nicht, wie die Entwicklung weitergeht. In 10 bis 12 Jahren würden wir doppelt so hohe Kosten zu bewältigen haben wie mit dem Modell der Minderheit II (Triponez) oder auch dem Modell der Mehrheit.
Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen vor, die Minderheit I (Rechsteiner-Basel) abzulehnen. Sie schlägt Ihnen ebenfalls vor, die Minderheit II (Triponez) abzulehnen; diese Minderheit lehnt sich an die Fassung des Ständerates und des Bundesrates an.
Frau Wirz-von Planta, es ist nicht so, dass wir den Umwandlungssatz weniger senken würden als der Bundesrat. Genau gleich senken wir innerhalb von 10 Jahren den Umwandlungssatz von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag noch Jahre weiter gedacht und ist - 13 Jahre später - auf 6,65 Prozent hinuntergegangen. Aber wir haben genau die gleiche Ausgangslage.
Das Modell der Minderheit II (Triponez) senkt den Umwandlungssatz, muss aber die Altersgutschriften erhöhen. Hier hat Herr Borer sehr klar gesagt, was das heisst: Ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung zur zweiten Säule würden die Altersgutschriften um 450 Millionen Franken teurer. Wenn Sie das Modell der Minderheit II (Triponez) mit dem der Mehrheit vergleichen, sehen Sie, dass das Modell der Mehrheit nur 10 Millionen Franken mehr kostet. Man muss hier aber deutlich sagen, dass man verschiedene Kreise belastet. Bei der Minderheit II (Triponez) bezahlen vor allem die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Änderungen, und zwar jene im Alter zwischen 45 und 55 Jahren.
Sie erinnern sich, wir haben vor drei Monaten die Änderung der Arbeitslosenversicherung zur Abstimmung gebracht. Dort hat man ganz konkret die älteren Arbeitnehmer ab 55 Jahren besser gestellt - weil sie die höchsten Altersgutschriften haben, sind sie viel schwieriger vermittelbar - und hat bewusst 520 Taggelder gesprochen. Wenn wir jetzt aber ältere Arbeitnehmer bereits ab 45 Jahren haben, klafft hier eine Lücke zwischen der Arbeitslosenversicherung und der zweiten Säule. Das ist nicht zu unterschätzen. Ich erinnere Sie z. B. an die Swisscom, die Leute ab 55 Jahren zu grossen Teilen pensioniert hat, weil sie die teuersten Arbeitnehmer sind.
Wenn wir aber das Modell der Mehrheit nehmen, dann bewirkt das zwar nur 10 Millionen Franken Mehrkosten, aber es trifft andere. Es trifft vor allem Frauen in Tieflohnbranchen, die das dann, mit ihren Arbeitgebern, bezahlen. Aber hier bewirken wir etwas ganz anderes. Herr Triponez, es sind nicht nur die Bezüger von Ergänzungsleistungen, die hier profitieren. Ganz offen gesagt: Von 18 200 Franken kann niemand leben. Aber genauso Wirklichkeit ist: Von 25 240 Franken kann auch niemand hundertprozentig leben. Das sind immer Einkommen zu Partnereinkommen, zu Renten oder zu Alimenten. Wenn diese Zusatzeinkommen wegfallen, haben wir die Situation, dass die zweite Säule, die Altersvorsorge, nicht reicht. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass Zusatzeinkommen auch Zusatzrenten generieren sollten.
Es ist auch nicht so, dass das Klischee von den gut situierten Alten so zutrifft. Ich kann Ihnen sagen: In den Pflegeheimen müssen jetzt schon mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner Ergänzungsleistungen beanspruchen. Dieser Trend wird weitergehen. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir das, was zum Leben fehlt, ergänzen. Machen wir das über Ergänzungsleistungen? Das geht dann über steuerliche Mittel, die die Wirtschaft, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, genauso belasten. Aber wenn wir die zweite Säule stärken, wie wir das mit dem Modell der Mehrheit haben, dann ermöglichen wir mehr Personen, eine zweite Säule aufzubauen.
Es ist noch interessant: Es waren genau dieselben, die sich jetzt für das Modell Triponez eingesetzt haben, die sich heute Morgen für eine Senkung der Witwenrente einsetzten, und zwar dort mit dem Vorzeichen, dass die Frauen sowieso berufstätig seien. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie das finden, müssen Sie ihnen gerechterweise aber auch ermöglichen, eine zweite Säule aufzubauen und tatsächlich auch für ihren späteren Unterhalt das Ihre beizutragen.
Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung sagt ganz klar, dass die Zeitspanne, in der die Leute in diesem niederen [PAGE 624] Einkommensbereich arbeiten, kurz ist. Über kurz oder lang arbeiten die Leute so viel, dass sie nachher versichert werden müssen. Es ist auch interessant zu sehen, dass 37 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen überhaupt keinen Koordinationsabzug haben. Das ist vor allem im gesundheits- und im bildungspolitischen Bereich der Fall, wo die Frauen - es handelt sich ja vorwiegend um Frauen - ganz flexibel eingesetzt werden müssen. In einem Quartal oder in einem Jahr können sie, wenn es sehr viel Arbeit hat, zu mehr verpflichtet werden.
Es wurde der Einwand vorgebracht, die Arbeitnehmer wollten das gar nicht. Fragen Sie einmal die Leute mit einem Teilzeitjob, ob sie AHV-Beiträge bezahlen wollen. Wenn Sie diese Frage so stellen, werden Ihnen alle sagen: "Nein, sicher nicht!" Aber wir müssen auch dafür besorgt sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes eine richtige Altersvorsorge haben, und dazu wollen wir ihnen verhelfen.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Es ist zwar ein gegenüber dem Vorjahr reduziertes Vorhaben, es ist aber auch keine Augenwischerei. Es stimmt auch nicht, dass wir hier die Altersgutschriften zu hoch ansetzen, wie das Frau Wirz-von Planta gesagt hat. Der Ständerat, ja, der setzt die Altersgutschriften auf 540 Prozent an, die Mehrheit der Kommission - übrigens auch die Minderheit I (Rechsteiner-Basel) - begnügt sich mit 525 Prozent, weil man eben die älteren Arbeitnehmer nicht verteuern will.
Ich bitte Sie also, hier das Obligatorium massvoll auszuweiten. Sie werden das bei den Ergänzungsleistungen einsparen, aber auch, wenn Sie an alle anderen Vorhaben denken. Wir haben nicht nur die gesetzliche Pflicht, wir haben auch die menschliche Pflicht, für die Altersvorsorge wirklich geradezustehen.