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AB 338105

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-04-17

Wortprotokoll

Wie die vorangehende Motion habe ich auch diese Motion von meiner ehemaligen Kollegin Meret Schneider übernommen. Das Thema Food Waste ist für mich sehr wichtig. In diesem Zusammenhang gebe ich auch gleich meine Interessenbindung bekannt: Ich[NB]bin[NB]im[NB]Verwaltungsrat der Foodwaste.ch AG, einer Organisation, die für Food Waste sensibilisiert und sich dagegen einsetzt.

Durch die vorliegende Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Vernichtung von konsumierbaren Fleischwaren durch den Detailhandel zu verbieten. Food Waste ist in jedem Fall eine Verschwendung von Ressourcen, im Falle von Fleischwaren ist sie jedoch besonders schade. Fleisch ist kostbar und soll möglichst konsumiert und nicht weggeworfen werden. Jeden Abend bei Ladenschluss bleibt in der Theke der Detailhändler Frischfleisch liegen, das am nächsten Tag nicht mehr verkauft werden darf. Auf der Packung steht "Zu verbrauchen bis". An diesem letzten Verkaufstag ist das Fleisch [PAGE 759] noch bedenkenlos konsumierbar. Doch die grossen Detailhändler sammeln es ein und geben es in Biogasanlagen. Gemäss Recherchen des "K-Tipp" werden so rund 5000 Tonnen Fleisch pro Jahr entsorgt. 5000 Tonnen Fleisch entsprechen dem jährlichen Fleischkonsum von rund 100[NB]000 Personen in der Schweiz.

Fleisch ist ein ressourcenintensives Lebensmittel. Die Produktion ist auch mit grossem Aufwand verbunden. Aus Sicht des Ressourcenschutzes sollten wir also mehr Sorge dazu tragen. Die Grossverteiler könnten das Fleisch am letzten Tag des Verbrauchsdatums aus dem Kühlregal nehmen, neu etikettieren, einfrieren und zu einem reduzierten Preis anbieten oder einer karitativen Organisation spenden. Dies ist durch den Bund ausdrücklich erlaubt. Der Bund selber empfiehlt in einem Informationsschreiben, dass solche Lebensmittel mit dem Einfrierdatum plus 90 Tage gekennzeichnet werden müssen, worauf sie - bei Einhaltung der Tiefkühlkette - an Konsumierende abgegeben werden könnten. Mit solchen Massnahmen will der Bund die Lebensmittelvernichtung bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent senken.

Doch die Frage ist, ob das Ziel mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden kann. Denn obwohl der Bund das Einfrieren und Verkaufen oder Spenden von Fleisch explizit erlaubt, wird weiterhin essbares Frischfleisch vergast oder weggeworfen. Ein Obligatorium könnte dies verhindern. Es geht auch darum, mit einer Zustimmung die Wertschätzung für das Produkt auszudrücken und somit die grosse Arbeit zu würdigen, die dahintersteckt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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