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AB 339522

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-05-30

Wortprotokoll

Aktuell verhindern wir, dass Waisen eine Ausbildung inklusive Praktika wie alle anderen machen dürfen, dies, weil die Waisenrente bei einem Praktikum nicht unbedingt einfach weiterbezahlt wird. So passierte es einem jungen Mann, nennen wir ihn Max. Er musste sein Praktikum abbrechen, weil es nicht als Ausbildung anerkannt wurde, weil der Anteil der Ausbildungstage zu gering[NB]war[NB]und[NB]ihm[NB]deshalb[NB]die Waisenrente gestrichen worden wäre.

Grundsätzlich haben Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist, gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Anspruch auf eine Waisenrente. Für Kinder, die noch in Ausbildung sind, dauert der Rentenanspruch bis zu deren Abschluss, längstens aber bis zum 25.[NB]Altersjahr. Der Bundesrat hat in Artikel 49bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Folgendes festgelegt: Gemäss Absatz 1 ist ein Kind in Ausbildung, "wenn es sich auf der Grundlage eines ordnungsgemässen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten Bildungsganges systematisch und zeitlich überwiegend entweder auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder sich eine Allgemeinausbildung erwirbt [...]". Absatz 2 lautet: "Als in Ausbildung gilt ein Kind auch, wenn es Brückenangebote wahrnimmt wie Motivationssemester und Vorlehren sowie Au-pair- und Sprachaufenthalte, sofern sie einen Anteil Schulunterricht enthalten."

Die genannten Bestimmungen sind in der Verordnung offen formuliert, und deshalb - hier kommen wir zum Problem - werden sie in der Wegleitung für Renten präzisiert. Eben genau in dieser Wegleitung, in diesen Randziffern, liegt das Problem. Es wird sehr restriktiv ausgelegt, denn nicht als Ausbildung anerkannt werden praktische Tätigkeiten zur Aneignung von Branchenkenntnissen und Fertigkeiten, um die Anstellungschancen bei schwierigen Beschäftigungssituationen zu verbessern oder um eine Berufswahl zu treffen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vor allem etwas in den Vordergrund gerückt: Wie könnte das System, wenn wir es ein bisschen grosszügiger auslegen, zum Missbrauch führen? Ich bitte Sie hier im Saal: Denken wir nicht an den Missbrauch, der geschehen könnte, wenn Waisen weiterhin eine Ausbildung machen und auch ein Praktikum absolvieren können, das vielleicht nicht so einen grossen Anteil an Schule hat. Denken wir daran, was wir verhindern, wenn wir diese Randziffer nicht anpassen: Wir verhindern gute Ausbildungen und Weiterbildungen für Waisen. Denn es ist völlig klar, dass Praktika heute essenziell sind, um auf dem Arbeitsmarkt gute und vor allem auch gleiche Chancen wie Nichtwaisen zu haben. Legen wir diesen jungen Menschen nicht noch mehr Steine in den Weg. Räumen wir diese Steine mit ganz kleinen Massnahmen, mit einer ein bisschen grosszügigeren Auslegung aus dem Weg. [PAGE 946]

Ich bitte Sie in diesem Sinne um Ihre Zustimmung zum Postulat. Ich fordere auch nicht wahnsinnig viel. Deshalb bin ich, ehrlich gesagt, auch ziemlich enttäuscht, dass der Bundesrat nicht bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen. Denn das Postulat fordert nur, zu prüfen, ob sich die Rentenwegleitung dahin gehend ändern liesse, dass junge Menschen mit Waisenrenten ausbildungsrelevante Berufserfahrung mit weniger als 20 Stunden direktem Ausbildungsaufwand sammeln können. Genau das fordert dieses Postulat, das im Übrigen von Vertretern fast aller Parteien hier im Hohen Hause mitunterzeichnet wurde.

Besten Dank für Ihre Zustimmung zum Postulat!

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