Lexipedia

preparatory:AB 339619

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-06-03

Wortprotokoll

Monsieur le conseiller national Wyssmann, die Verwendung der Tonaufnahmen ist in Artikel 7l der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts geregelt. Um die erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang mit besonders schützenswerten Daten einzuhalten, darf eine Tonaufnahme nur von einem eingeschränkten Personenkreis und in bestimmten Verfahrensabschnitten abgehört werden. Damit sind die Aufzeichnung und die Weiterleitung der Aufnahme ausgeschlossen. Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung darf die Tonaufnahmen im [PAGE 969] Rahmen ihrer Arbeit abhören, weil sie sich ein ganzheitliches Bild von der Arbeit der Sachverständigen machen können muss.