preparatory:AB 339830
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-03
Wortprotokoll
Die Minderheit möchte die Armee so ausrichten, dass die Fähigkeit zum Schutz und Rettung der Bevölkerung in einem hybriden Konfliktumfeld und im Katastrophenfall gestärkt wird. Die Minderheit ist der Ansicht, dass für diese Variante die Eintretenswahrscheinlichkeit am höchsten ist und dementsprechend die Mittel vor allem gegen eine schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit eingesetzt werden sollten. In diesem Zusammenhang gibt es bei Entwurf 5 einen Antrag auf Kürzung des Zahlungsrahmens auf 16 Milliarden Franken. Frau Roth wird sich zu ihrem Minderheitsantrag noch äussern.
Die Mehrheit ist der Ansicht, dass das vom Bundesrat vorgesehene, auf eine hybride Konfliktführung ausgerichtete Fähigkeitsprofil das richtige ist, weil es ausgewogen ist und auf die vielfältigen Bedrohungslagen eingeht. Sie lehnt den Antrag der Minderheit auch ab, weil damit die[NB]Armee[NB]nicht[NB]verteidigungsfähig wäre. Bei Annahme dieses Antrages ginge das Heer verloren, was unbedingt zu vermeiden ist, da die terrestrische Bedrohung in Europa laufend zunimmt.
Weiter würde eine solche Ausrichtung der Armee nicht dem Verfassungsauftrag entsprechen. Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung verlangt, dass die Armee Land und Bevölkerung verteidigt. Es sind aber Polizei und Zivilschutz und damit auch die Kantone, die neben den Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz für Schutz und Rettung zuständig sind. In solchen Fällen unterstützt die Armee nur subsidiär, und deren Einsatz ist zeitlich begrenzt. Angesichts der Lage in Europa und in einer sicherheitspolitischen Gesamtschau wäre eine Ausrichtung der Armee auf ihre subsidiären Aufgaben weder sinnvoll noch zweckmässig.
Der Antrag der Minderheit wurde mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.