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AB 340431

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-06

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der letzten Phase der Behandlung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes im Zusammenhang mit Massnahmen im Sanktionenvollzug. Es ist uns ein äusserst wichtiger Schritt gelungen: Mit gezielten Massnahmen soll im Strafmassnahmenvollzug, im Strafgesetzbuch und im Jugendstrafrecht die Sicherheit verbessert und eine Lücke geschlossen werden. Der Ständerat ist uns in gewissen Punkten gefolgt. Es bleiben aber drei Differenzen.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, bei Entwurf 1 Artikel 64 Ziffer 1c der Mehrheit zu folgen, also dem Ständerat. Es geht hier eben um die Verwahrung, die im Wiederholungsfall sofort angeordnet werden soll. Wir möchten das nicht. Wir haben Verständnis für die Argumente der Minderheit, aber wir haben das auch schon gehört. Diese automatische Verwahrung soll nicht einfach erfolgen können, ohne dass zuerst geschaut wird, was man ansonsten machen könnte. Es sollte wirklich die Ultima Ratio sein, jemanden zu verwahren. Es ist auch nicht erklärbar, dass sich diese Ergänzung nur auf gewisse Taten beschränkt und andere, sicher ebenso schwere nicht aufgenommen werden. Die Auswahl scheint ein bisschen willkürlich zu sein. Ja, es geht lange, wenn wir das Thema nochmals angehen und dies bewusst in Ruhe anschauen. Es macht oft keinen Sinn, einfach etwas zu beschliessen, damit es erledigt ist - dies zu Entwurf 1.

Zu Entwurf 2: Unsere Fraktion ist sich bewusst, dass die Einführung der Verwahrung im Jugendstrafrecht eine einschneidende Massnahme darstellt und alles getan werden muss, damit die Jugendlichen keine weiteren Straftaten begehen bzw. von weiteren Straftaten abgehalten werden. Die Resozialisierung muss immer im Vordergrund sein, denn in diesem Alter ist die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen noch nicht abgeschlossen. Es gibt aber sehr wenige Fälle, bei denen die Verwahrung angezeigt ist. Darum unterstützt die FDP-Fraktion weiterhin den Antrag der Mehrheit der Kommission, die Freiheitsstrafe bei Mord von vier auf sechs Jahre zu erhöhen; sie folgt also der Mehrheit. Damit in Zusammenhang steht der Verwahrungsvorbehalt, der auch von drei auf vier Jahre erhöht werden soll, sodass das Verhältnis zwischen diesen beiden Artikeln mehr oder weniger im Lot bleibt.

Ja, es gibt dadurch eine kleine Verschärfung. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass es eben ein Verwahrungsvorbehalt ist. Es wird immer erst eine solche Verwahrung ausgesprochen, wenn Jugendliche dann 25 sind, und dies auch erst, nachdem das Gericht dies ganz genau angeschaut hat.

Ich bitte Sie, in Entwurf 1 und in Entwurf 2 den Mehrheitsanträgen zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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