Lexipedia

AB 340507

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06

Wortprotokoll

Frau Kollegin Brenzikofer hat soeben ein Schmunzeln auf meine Lippen gezaubert. Sie sagte, zukünftig könne jeder Ehegatte alleine entscheiden, welchen Namen er tragen möchte. Ich hoffe, das ist nicht der Beginn davon, dass man zukünftig auch die Ehe einseitig erklären kann. Aber da sind wir jetzt beim Namensrecht irgendwo angelangt: Jeder und jede kann entscheiden, was er oder sie will. Wir haben gesagt, wir bieten Hand zu dieser Lösung, zum Grundsatz, dass man beim Namensrecht der Ehepaare grosse Freiheit hat.

Der Grund oder die Ausgangslage dieser Vorlage war klar: Die Abschaffung der Doppelnamen, das müssen wir im Nachhinein sagen, war ein Fehlentscheid. Sie hat viele Dinge nicht verkompliziert, sondern einfach gewisse Lösungen verunmöglicht. Ich bin der Überzeugung, dass man Ehepaaren die Freiheit lassen sollte, zu entscheiden, ob sie einen Namen tragen wollen, ob sie einen Doppelnamen tragen wollen oder welchen Namen überhaupt sie tragen wollen. Für mich persönlich wäre es aber dann eigentlich [PAGE 1068] wünschenswert, dass man, wenn man einen Doppelnamen trägt, diesen mit Bindestrich verbindet, um hier eine gewisse Klarheit zu zeigen. Dieser Antrag hat in der Kommission keine Mehrheit gefunden. Es haben sich aber sehr viele Parlamentarier und Parlamentarierinnen der Stimme enthalten. Ich bitte den Ständerat, die Frage noch einmal zu prüfen, ob man nicht sagen müsste: Wer sich für einen Doppelnamen, in welcher Reihenfolge auch immer, entscheidet, der sollte diesen mit einem Bindestrich verbinden, weil man ja eben diese Verbindung zeigen will. Ansonsten können wir dieser Vorlage so zustimmen.

Was aber für die Mitte-Fraktion nicht geht, und das war auch der Grund der Rückweisung im März, ist, dass man die Kinder in diese Frage mit einbezieht, dass man auch den Kindern die Möglichkeit gibt, einen Doppelnamen zu tragen. Warum geht das nicht? Man würde damit einen Entscheid verhindern, den die Eltern zu treffen haben, und diesen auf die Kinder verschieben. Ich mache Ihnen ein Beispiel: Wenn eine Familie Bregy-Schaller diesen Doppelnamen trägt und ihn ihren Kindern weitergibt, müssen diese dann, wenn sie heiraten, entscheiden, ob sie jetzt den Namen der Mutter oder jenen des Vaters übernehmen wollen. Das ist nicht korrekt. Diesen Entscheid sollen gefälligst die Eltern treffen. Sie sollen die Kinder nicht in diesen Gewissenskonflikt bringen. Man mag jetzt sagen, das sei ja dann nur ein Entscheid. Aber entscheiden zu müssen, ob man den Namen des Vaters oder der Mutter tragen will, birgt sehr viel emotionalen Sprengstoff und könnte durchaus auch zu unschönen Entscheidungen und Situationen führen.

Die Kinder zu belasten ergibt wenig Sinn. Ich habe es bereits im März gesagt: Wenn man in der Lage ist, zu entscheiden, dass man heiraten will, wenn man in der Lage ist, zu entscheiden, dass man Kinder haben will, dann sollte man auch in der Lage sein, zu entscheiden, welchen Namen diese Kinder tragen sollen. Wenn man dann überhaupt nichts gemeinsam entscheiden kann, dann sollte man vielleicht nicht heiraten.

Ich danke Ihnen daher, wenn Sie der Mehrheit folgen, und ich danke dem Ständerat, wenn er die Frage der Doppelnamen mit Bindestrich noch einmal prüft.