AB 340592
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass der Tatbestand des Stalkings, im Gesetz zu Recht "Nachstellung" genannt, ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird, und lehnt den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten dezidiert ab.
Stalking kann betroffene Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen. Sie erleiden oft richtiggehend Psychoterror bis hin zu körperlichen Übergriffen. Stalking kann beim Opfer schwere seelische Leiden hervorrufen und soziale Isolation zur Folge haben. Stalking ist ein komplexes Phänomen mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen und Facetten. Die unzähligen Handlungen des Täters oder der Täterin erreichen einzeln betrachtet oft nicht die Schwelle der Illegalität. Dies erklärt teilweise die späte Wahrnehmung des Phänomens durch die Betroffenen selbst, aber auch durch die Strafverfolgung.
Eine eigene Bestimmung im Strafgesetzbuch soll unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Nachstellungen verboten sind. Strafrechtliche Reaktionen im Zusammenhang mit Stalking können und konnten bis jetzt unter den Tatbeständen von Körperverletzung, Diebstahl, Ehrverletzung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Drohung, Nötigung oder Hausfriedensbruch, aber nicht unter einem eigenen Tatbestand angegangen werden. Der Bundesrat hat sich bis vor Kurzem gegen eine Aufnahme gewehrt, da er davon ausgegangen ist, dass die eben erwähnten Tatbestände reichen, um Nachstellungen zu ahnden.
Unsere Kommission für Rechtsfragen will hingegen ganz im Sinne der FDP-Liberalen Fraktion die Nachstellung explizit unter Strafe stellen und hat darum einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Bei der Vernehmlassung wurde ganz klar gesagt, dass man den Tatbestand des Stalkings wirklich aufnehmen will und es diesen dringend braucht. Die Kommission hat sich anschliessend mit diversen Aspekten vertieft befasst. Sie hat sich mit einer Ausnahme für die Beibehaltung der Version des Vorentwurfes entschieden. Sie hat entschieden, den neuen Tatbestand der Nachstellung als Antrags- und nicht als Offizialdelikt auszugestalten, sofern das Delikt nicht Personen betrifft, die miteinander in einer Partnerschaft verbunden sind oder verbunden waren.
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass nun auch der Bundesrat anerkennt, dass es einen Tatbestand der Nachstellung braucht. Aber auch unserer Fraktion ist es klar, dass dieser neue Tatbestand nicht allen Erwartungen gerecht werden kann. Alle Probleme im Zusammenhang mit Nachstellungen werden damit sicher nicht gelöst.
Zu den einzelnen Artikeln: Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, immer der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit I (Arslan) möchte, dass der Straftatbestand nicht "Nachstellung" heisst, sondern dass das gebräuchlichere und für alle bekannte Wort "Stalking" benutzt werden soll. Obwohl dieses Wort auch in der juristischen Sprache etabliert ist, würde mit "Stalking" das erste Mal ein Anglizismus eingeführt. Dies wollen wir nicht. Hinzu kommt, dass das Wort "Nachstellung" bereits in der schweizerischen Gesetzgebung gebraucht wird, vor allem im Zivilgesetzbuch. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, damit es keine Divergenzen zu anderen Gesetzen gibt. Dies betrifft den Text im Artikel, aber auch den Randtitel.
Ebenfalls lehnen wir die Minderheit Steinemann ab, die wie der Bundesrat möchte, dass Taten in der Paarbeziehung nur auf Antrag geahndet werden sollen. Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, hier unbedingt bei der Mehrheit zu bleiben. Nachstellungen in einer Ehe sind mit häuslicher Gewalt zu vergleichen. Das wird dort auch so aufgenommen und darum auch von Amtes wegen geahndet. Vermischen wir hier nicht verschiedene Tatbestände.
Weiter bitten wir Sie, bei Artikel 181b Absatz 1 zweiter Satzteil der Mehrheit zu folgen. Die Kommission erachtet es als nicht nötig, den Text mit "auf unzumutbare Weise" zu ergänzen. Die Mehrheit erachtet den Begriff als eher verwirrlich. Er könnte so ausgelegt werden, dass es ein gewisses Mass an Verfolgung, Belästigung und Bedrohung brauche. Jede Person hat eine andere Vorstellung davon, was sie als Belästigung empfindet. Die Mehrheit findet darum, dass die Formulierung "in seiner Lebensgestaltungsfreiheit" dieser Individualität entspricht.
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, immer der Mehrheit zu folgen.