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preparatory:AB 34207

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte zu Artikel 35 eine kurze Präzisierung anfügen, da unser Rat hier nicht der ständerätlichen Version folgt. Bei Absatz 1 Litera b handelt es sich lediglich um eine Korrektur, nachdem die Untergrenze der Freiheitsstrafen auf sechs Monate erhöht wurde.

Bei Absatz 2 haben wir für die Verfolgungsverjährung betreffend Straftaten gegen Kinder unter 16 Jahren die gleichen Bestimmungen übernommen, wie sie im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehen werden. Wir haben im Sinne des Opferschutzgedankens entschieden und verlangen, dass die Verfolgungsverjährung betreffend gewisse Delikte gegen Kinder unter 16 Jahren auch im Falle eines jugendlichen Straftäters wie im Erwachsenenstrafrecht geregelt wird.

Weiter haben wir im Katalog ein Delikt gestrichen, nämlich Artikel 187. Es handelt sich dabei um sexuelle Handlungen mit Kindern. Da im Falle eines jugendlichen Straftäters zwei unmündige Parteien beteiligt sind, macht das keinen Sinn. Schwerere Delikte fallen klarerweise unter die Artikel 189 oder 190.

Ich bitte Sie deshalb auch hier, der Kommission zu folgen.