preparatory:AB 342225
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-13
Wortprotokoll
Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bieten Unternehmen einen Rahmen und begründen für diese die Verpflichtung, in ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Menschenrechte zu respektieren und Menschen vor Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit zu schützen. Die Schweiz hat zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien einen sogenannten Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte in Kraft gesetzt. Man kann sich auch beim SECO für entsprechende Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung melden.
Der Bundesrat bzw. das EDA und das WBF haben eine Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023 in Auftrag gegeben, die im Jahr 2023 durch Externe abgeschlossen wurde. In dieser externen und unabhängigen Schlussevaluation dieser Periode des Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte wird prominent empfohlen, dass die Schweiz einen sogenannten Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte einführt. Ich zitiere aus dem Bericht auf Seite 9: "Bestehende Multi-Stakeholder-Prozesse sollten ausgebaut und stärker als bisher zur strategischen Ausrichtung im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte genutzt werden. Diese grundsätzliche Stärkung des Multi-Stakeholder-Prozesses würde sowohl die Transparenz als auch die Verbindlichkeit des NAP stärken. Ein 'Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte' würde die Umsetzung des NAP und der UNGP für alle Beteiligten erleichtern, da sich viele Stakeholder (Rechteinhaber/innen, Unternehmen, NGO) in dem sich rasch wandelnden und anspruchsvollen Bereich Wirtschaft und Menschenrechte häufig überfordert fühlen."
Dieser Empfehlung gilt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Es stellt sich vielmehr die Frage, weshalb der Bundesrat für Steuergeld eine externe Evaluation seiner Strategie in Auftrag gibt und dann die Empfehlungen, welche in dieser Evaluation gemacht werden, nicht umsetzen will, so wie es der Bundesrat in seiner Begründung darlegt.
Entsprechend schlage ich Ihnen vor, dieser externen, unabhängigen und wissenschaftlichen Empfehlung, die auch den Bedürfnissen der KMU entspricht, zu folgen und meiner Motion zuzustimmen.