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preparatory:AB 34273

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch etwas klarstellen, Herr Baumann: In den heutigen Eheschutzverfahren werden grundsätzlich nur noch die Unterhaltsbeiträge und die Zuteilung der Kinder geregelt, und man spricht nicht mehr über die Ehegeschichte. Wenn man über etwas spricht, z. B. über eine versuchte Tötung, dann gibt es auch ein Strafverfahren.

Ich habe Ihnen Zynismus vorgeworfen, weil Sie gesagt haben, die Ehe werde durch das Strafverfahren zerstört; dabei ist sie aber durch die Gewalttätigkeit des Täters zerstört worden.

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