AB 342893
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-10
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag entspricht mehr oder weniger dem, was der Bundesrat in seiner Botschaft präsentiert hat. Ich beantrage Ihnen also nichts Extremes, sondern ebenfalls eine Lockerung des Lärmschutzes, so, wie es diese Revision des Umweltschutzgesetzes vorsieht. In der Hälfte der lärmempfindlichen Räume, das sind Schlaf- und Wohnzimmer, sollen die Lärmgrenzwerte zumindest an einem Fenster eingehalten werden. Konkret heisst das, in der Hälfte der Schlafräume können Sie dann das Fenster in der Nacht noch offen lassen, ohne gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt zu sein. Sie sehen also, es ist eine massive Lockerung gegenüber der heutigen Regelung, die festhält, dass in jedem lärmempfindlichen Raum an jedem Fenster die Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen.
Es ist nicht nötig, weiter zu gehen, als es meine Version vorsieht. Das bestätigen sämtliche Fachleute. Jede zusätzliche Lockerung bedeutet eine noch stärkere Schwächung des Lärmschutzes und damit einen zusätzlichen Abbau des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die beiden anderen Varianten, die noch im Spiel sind, beinhalten Lösungen mit sogenannten kontrollierten Lüftungen. Ich habe zu diesem Thema mit mehreren Architektinnen und Architekten gesprochen. Sie alle sagen, eine kontrollierte Lüftung könne die Wärme im Sommer nicht ausreichend abführen. Es sei unmöglich, allein mit der kontrollierten Wohnraumlüftung die notwendige Kühlleistung zu liefern, auch nicht mit aktiver [PAGE 1391] Kühlung. Die bei kontrollierten Wohnungslüftungen üblichen Luftmengen seien dafür um ein Vielfaches zu klein. Die Luft müsste dann so weit heruntergekühlt werden, dass es keine Komfortlüftung mehr wäre. Zudem wäre eine solche Kühlung auch ineffizient. Das sagen die Fachleute.
Ich habe auch mit zwei Vertretern von Minergie gesprochen. Auch sie geben zu, dass für die Hitzeabführung im Sommer zusätzlich eine manuelle Lüftung nötig ist. Denken Sie daran, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird es immer wärmer werden, oft über 30 Grad. Wir brauchen die Hitzeabführung auch in der Nacht, damit die Leute einigermassen schlafen können.
Das heisst, eine kontrollierte Lüftung kann nicht automatisch kühlen, das sagen die Fachleute. Auch mit einer kontrollierten Lüftung muss man im Sommer die Fenster öffnen können, um die Hitze abzuführen. Und am besten geht das, das wissen Sie selber, wenn man für Durchzug sorgt, also zumindest zwei Fenster in der Wohnung öffnet. In Wohnungen, wie sie der Ständerat und auch die Mehrheit der UREK-N für zulässig erklären wollen, kann in der Nacht kein Durchzug gemacht werden - oder doch, natürlich könnte man es tun, aber dann würde man sich einfach gesundheitsschädlichem Lärm aussetzen. Sie hätten dann also bei 30 Grad in der Wohnung die Wahl, entweder zu schwitzen und wegen Hitze nicht schlafen zu können oder aber die Fenster zu öffnen, ein bisschen Durchzug zu machen und wegen Lärm nicht schlafen zu können.
Das sind doch keine Wohnungen, in denen man wohnen möchte. In solchen Wohnungen wohnt man nur, weil man nichts anderes findet. Das heisst also auch, häufige Mieterinnen- und Mieterwechsel sind dort vorprogrammiert. Wir wollen nicht einfach Wohnraum, wir wollen qualitativ guten Wohnraum.
Noch eine Bemerkung zu den sogenannten ruhigen Aussenräumen, die in den verschiedenen Versionen noch für eine Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen sollen: Unter einem ruhigen Aussenraum stellt man sich vielleicht eine idyllische Terrasse oder einen Balkon vor, auf dem man frühmorgens die Vöglein zwitschern hört. Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Lärmgrenzwerte denn in den sogenannten ruhigen Aussenräumen gelten? Nichts von Grillenzirpen und Vogelgezwitscher: Der Grenzwert liegt dort gemäss Vollzugspraxis bei 60 Dezibel, egal, ob die Wohnung sich in der Empfindlichkeitsstufe 2 oder 3 befindet. 60 Dezibel, das ist so laut wie der Benzinrasenmäher Ihres Nachbarn auf 10 Meter Distanz. Das ist also laut - von wegen ruhiger Aussenraum!
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen.