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preparatory:AB 343001

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-10

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher schon angetönt hat, geht es um die Frage, ob die Verifikatorinnen bei der Transaktion zusätzlich noch Personendaten, auch biometrische Personendaten, verlangen können oder nicht.

Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, das System sei sicher. Meine Begründung - und das war auch die Begründung in der Kommission -, warum es Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe b nicht braucht, ist: Wenn das System so sicher ist, muss auch die Transaktion sicher sein. Ansonsten ist ja das Verfahren nicht sicher. Es war mitbestimmend beim Nein in der Volksabstimmung, dass man nicht wollte, dass noch irgendjemand Daten verlangen kann. Und jetzt sollen das diese Verifikatorinnen hier tun können. Ich frage mich, weshalb.

Ich begreife das Anliegen. Das ist geregelt in Absatz 1 Buchstabe a. Damit bin ich einverstanden. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, das ist sehr wichtig. Aber ich sehe nicht ein, warum die Verifikatorinnen nochmals Daten verlangen können, wenn sie glauben - das beurteilen dann ja die Verifikatorinnen -, die Zuverlässigkeit der Transaktion sei nicht gegeben. Das ist eine Interpretationsfrage. Dann besteht eben die Gefahr von Missbrauch durch die Verifikatorinnen und nicht bei der Transaktion generell.

Es geht letztlich immer um die Vertrauensfrage, es geht immer um die Frage nach der Sicherheit in der Zukunft. Wenn wir schon das Online-Verfahren durchführen wollen - so haben Sie vorhin entschieden -, sehe ich nicht ein, warum Verifikatorinnen noch zusätzlich Personendaten verlangen können. Das muss mit dem Verfahren abgedeckt sein, sonst ist es meines Erachtens technisch falsch konzipiert.

Letztlich sind Verifikatorinnen Drittpersonen im ganzen Verfahren. Ich sehe nicht ein, warum Drittpersonen Personendaten - ich sage es nochmals, es geht hier auch um biometrische Personendaten - verlangen können sollten. Wenn das technisch notwendig ist, dann ist das Ganze falsch konzipiert.

Ich bitte Sie daher, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, salopp gesagt, weil diese Bestimmung einfach nicht nötig ist. Sie haben gesagt, das Verfahren sei sicher, es sei vertrauenswürdig. Deshalb braucht es diesen Buchstaben b nicht.

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