AB 343071
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-10
Wortprotokoll
Für den Schutz der Umwelt und den Schutz der Menschen vor Naturgefahren sind Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich, und zwar inhaltlich wie auch finanziell. Seit 2008 gibt es diese bewährten Programmvereinbarungen mit den Kantonen. Konkret heisst das: In Vertragsverhandlungen legen Bund und Kantone gemeinsam die Ziele der vierjährigen Vereinbarungen fest. Die operative Umsetzung wird dann den Kantonen überlassen, während der Bund vor allem die strategische Planung innehat und diese Programme durch Globalbeiträge unterstützt und einmal im Jahr die Arbeiten der Kantone überprüft.
Bei diesem Geschäft geht es um vierjährige Verpflichtungskredite für die Erbringung von Subventionen an die Kantone. Konkret geht es um Kredite in den Bereichen Wildtiere und Jagd, Wald, Schutz vor Naturgefahren, Natur und[NB]Landschaft,[NB]Hochwasserschutz, Revitalisierung und Lärmschutz.
Diese Kredite wurden bisher im Rahmen des Voranschlags behandelt. Aufgrund der Gesamthöhe der Kredite - es sind doch 2,2 Milliarden Franken - hat der Bundesrat für diese Subventionen zum ersten Mal eine eigene Botschaft präsentiert. Um zu sparen, hat der Bundesrat den ursprünglich vorgesehenen Kredit pauschal um 1,4 Prozent gekürzt. Bei diesen Kürzungen sind einige Missgeschicke passiert. Wir sind nicht überall einverstanden. Wir werden deshalb allen Minderheitsanträgen zur Erhöhung der Kredite zustimmen. Beim [PAGE 1406] Wald hingegen werden wir die Minderheit Wettstein unterstützen.
Ich möchte zwei Minderheitsanträge hervorheben. Zuerst zur Revitalisierung: Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet Bund und Kantone, 4000 Kilometer korrigierte, begradigte und verbaute Gewässer bis zum Jahr 2090 wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen. Das entspricht einem Soll von 50 Kilometern pro Jahr. Aber Achtung: Aktuell schafft man nur 25 Kilometer im Jahr, also gerade einmal die Hälfte.
Das Gesetz beruht auf einem Gegenvorschlag des Parlamentes zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" des Fischereiverbands. Der vorgesehene Verpflichtungskredit reicht nicht aus, um bereits geplante und umsetzungsreife Projekte zu realisieren. Es drohen massive Projektverzögerungen und ein abrupter Stopp umsetzungsreifer Projekte, die schliesslich Mehrkosten verursachen und zu Rechtsunsicherheiten bei betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern führen. Deshalb unterstützen auch die Kantonskonferenzen die Erhöhung des Kredits.
Das BAFU bestätigte, dass umsetzungsreife Projekte mit einem Unterstützungsbedarf von 8 Millionen Franken pro Jahr vorliegen. Wir unterstützen deshalb die Minderheit Clivaz Christophe.
Zur Programmvereinbarung Natur und Landschaft: Wir haben es gehört, die Umsetzung der Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz ist ungenügend. Der Bundesrat stellte 2022 einen Mehrbedarf an Bundesmitteln von 43 Millionen Franken pro Jahr für den gesetzeskonformen Schutz und Unterhalt und für die notwendige Sanierung der bestehenden Schutzgebiete fest. Gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz müssen die Kantone zudem in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für den ökologischen Ausgleich sorgen.
Während der Bund die Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft mit jährlich über 400 Millionen Franken unterstützt, fehlt eine solche Förderung im Siedlungsraum immer noch. Der Bundesrat hat 2022 den Bedarf auf 25 Millionen Franken pro Jahr berechnet. Total braucht es also eine Aufstockung von 68 Millionen Franken pro Jahr, wie es die Minderheit Munz fordert.
Ich bitte Sie, unseren Empfehlungen zuzustimmen.