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Durrer Regina · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-11
Wortprotokoll
Mit der Kulturbotschaft 2025-2028 werden die Hauptachsen der Kulturpolitik des Bundes für die nächsten vier Jahre festgelegt. Es wird ein klarer Schwerpunkt auf die Förderung der kulturellen Vielfalt und den Zugang zur Kultur für alle Bevölkerungsgruppen gelegt. Der Bundesrat betont in der Kulturbotschaft die Bedeutung der Kultur als verbindendes Element innerhalb unserer Gesellschaft und als wesentlicher Bestandteil der Identität der Schweiz.
Bevor ich zur Beratung der Kulturbotschaft durch die Kommission komme, möchte ich vorab sagen, dass die Kommission grundsätzlich nicht damit zufrieden war, wie mit dieser Botschaft umgegangen wurde. Tatsächlich mussten einige der Debatten in der Kommission sehr schnell, um nicht zu sagen zu schnell, durchgeführt werden. Aus Termingründen lag der Mitbericht der Finanzkommission der WBK-N nicht wie geplant vor. Ein gewisses Gefühl der Frustration war daher spürbar.
Nichtsdestotrotz hat sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur am 27.[NB]Juni als Kommission des Zweitrates an die Arbeit gemacht. Dabei hat die Mehrheit der Kommission beschlossen, auf alle Entwürfe des Bundesrates einzutreten. Die Kommission begrüsst insbesondere den neuen Schwerpunkt, der sich mit der Entlöhnung der Kulturschaffenden befasst und die Bedingungen für die Berufsausübung sowie die Chancengleichheit zu verbessern sucht. Die Kommission begrüsst auch, dass die Kulturbotschaft die Thematik der Belästigung im Kulturbereich aufgegriffen hat.
Konkret besteht die vorliegende Kulturbotschaft aus drei Gesetzentwürfen und acht Bundesbeschlüssen mit einem Gesamtvolumen von rund 988 Millionen Franken über vier Jahre. Die Kulturbotschaft wurde der linearen Kürzung von 2 Prozent unterzogen, die der Bundesrat bei schwach gebundenen Ausgaben anwendet. Der Zahlungsrahmen der Kulturbotschaft weist somit eine Nominalerhöhung von 0,9 Prozent auf, was teuerungsbedingt einer realen Senkung der Bundesmittel für die Kultur um 0,1 Prozent im Vergleich zur aktuellen Periode entspricht. Die WBK-N hat aus Rücksicht gegenüber der Situation der Bundesfinanzen auf grössere Abweichungen nach oben von dem vom Bundesrat vorgesehenen Finanzrahmen abgesehen. (Zwischenruf des Präsidenten: Es gehört zur Kultur des Parlamentes, zuzuhören und die Gespräche draussen zu führen.) Besten Dank.
Ich komme zu den einzelnen Erlassen. Zum Sprachengesetz: Die Kommission ist einstimmig auf das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften eingetreten. In diesem Gesetz wird verankert, dass die Förderung der italienischen und der rätoromanischen Sprache ausserhalb der Kantone Graubünden und Tessin verstärkt werden soll - und natürlich auch innerhalb dieser Kantone, wie wir später noch hören werden. Zusätzlich soll der Verpflichtungskredit für den Filmbereich neu in der Vorlage 1 statt in der Vorlage 2 vorgesehen werden. Dies ist notwendig, um diesen unbestrittenen Kredit, der bisher in der Vorlage 2 war, zu retten, falls auf die Vorlage 2 nicht eingetreten wird. Diesem Vorgehen stimmte die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.
Die Änderungen des zweiten Gesetzes, des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz, haben mehr Diskussionen ausgelöst. Mit der Vorlage soll der Begriff der hohen Baukultur im Gesetz verankert werden. Dies wird auch von 23 Kantonen sowie von mehreren Städten, Gemeinden und Verbänden wie dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein begrüsst. Qualitativ hochstehend zu bauen, ist wertschöpfend und somit im Interesse des Staates, aber auch[NB]der[NB]Wirtschaft[NB]und des Tourismus. Im Gegensatz zum Ständerat hat sich die Mehrheit der WBK-N für Eintreten ausgesprochen. Das Resultat lautete 14 zu 11 Stimmen. Damit anerkennt sie die Wichtigkeit der hohen Baukultur für unser Land.
Es darf aber nicht sein, dass durch diese Gesetzesvorlage Mehraufwand bei Bewilligungsverfahren oder Mehrkosten für den Bund entstehen. Vielmehr sollen die Verfahren durch klarere Absprachen beschleunigt werden. Die Kommission hat deshalb einstimmig einem Kompromissvorschlag zugestimmt, der den umstrittenen Artikel 17b entschlackt und Artikel 17c ganz streicht. So soll sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Beiträge geleistet werden müssen oder weitere Auflagen das Bauen erschweren.
Die Minderheit Freymond will dem Ständerat folgen und beantragt Nichteintreten mit der Argumentation, dass es die zusätzliche Erwähnung der hohen Baukultur nicht braucht, da mit den bereits bestehenden Vorschriften und den drei Bundesinventaren genügend Instrumente für eine qualitativ hochstehende Bauweise vorhanden sind.
Auf das dritte Bundesgesetz, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ist die WBK-N zwar einstimmig eingetreten, hat die Beratung dieses Gesetzes dann aber in der Diskussion sistiert, weswegen wir heute nicht [PAGE 1429] darauf eingehen und dieses erst in der Wintersession besprechen werden.
Die vierte heute diskutierte Gesetzesänderung schliesslich betrifft das Bundesgesetz über den internationalen Transfer von Kulturgütern, das ebenfalls Anlass zu Diskussionen in der Kommission gab. Die WBK-N hat einstimmig Eintreten beschlossen. Bei Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d hat der Bundesrat neu eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es erlaubt, dass eine öffentliche Datenbank zur Provenienzforschung aufgebaut wird, um die Betroffenen bei der Suche nach der Herkunft von Kulturgütern zu unterstützen. Über Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe c werden wir in der Detailberatung eingehend diskutieren.
Nun zu den Bundesbeschlüssen: Die Kommission ist auf die Bundesbeschlüsse 5 bis 12 einstimmig eingetreten und folgt betragsmässig mit Ausnahme des Bundesbeschlusses 5 überall dem Bundesrat. Konkret geht es um folgende Beschlüsse bzw. Beträge:
Die WBK-N stimmt dem Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur mit 17 zu 8 Stimmen zu und folgt dem Ständerat, der 2 Millionen Franken zusätzlich für die Einrichtung der beiden neuen Netzwerke vorsieht, die in der Kulturbotschaft im Rahmen der Umsetzung der Motionen Streiff-Feller, Jositsch und Heer erwähnt sind. Insgesamt sollen 159 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Diskutiert wurde auch eine zentrale Anlaufstelle für Missbrauchsfälle. Der Bundesrat will aber zuerst die heutige Situation mit den vielen verschiedenen dezentralen Stellen evaluieren und dann entscheiden, ob es seitens des Bundes Handlungsbedarf gibt.
Der Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film sieht einen Betrag von total 210 Millionen Franken vor. Die Mehrheit ist diesem Vorschlag gefolgt, da sie der Ansicht ist, dass ein Verpflichtungskredit besser geeignet ist, um Projekte zu steuern, die sich in der Regel über mehrere Jahre erstrecken. Somit erscheint eine Aufteilung des Betrages sinnvoll.
Den Bundesbeschlüssen 7 mit 2,9 Millionen Franken, 8 mit 126,6 Millionen Franken, 9 mit 80,8 Millionen Franken und 10 mit 83,9 Millionen Franken ist die Kommission ebenfalls gefolgt und beantragt Eintreten.
Zum Bundesbeschluss 11 über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia gab es wieder mehr zu diskutieren. Einerseits wurde das Engagement von Pro Helvetia in Russland und andererseits die geplante Beitragskürzung für das Istituto Svizzero di Roma infrage gestellt. Zuerst hat die WBK-N beantragt, den Kredit um 6,5 Millionen Franken zu kürzen. Der Stiftungsrat hat dann aber an seiner Sitzung im Juli 2024 reagiert und wird sein Engagement in Russland per 1.[NB]Januar 2025 einstellen, und er wird auch die Kürzung für das Istituto Svizzero di Roma verringern und nur noch 80[NB]000 Franken pro Jahr bzw. 320[NB]000 Franken beantragen. Deswegen hat die WBK-N die Kürzung zurückgenommen.
Beim Bundesbeschluss 12 beantragen wir 139,4 Millionen Franken.
Kultur ist ein weiter Begriff. Vieles gehört dazu, und fast jeder von uns hat ein anderes Kulturverständnis. Einig sind wir uns aber sicher darin, dass Kultur unser Leben bereichert. Haben wir also Sorge zur Kultur.
In diesem Sinn empfiehlt Ihnen die Kommission, auf alle Vorlagen einzutreten.