preparatory:AB 34324
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Wir haben natürlich den Antrag Günter in der Kommission nicht behandeln können. Ich denke aber, in der modifizierten Form, wie sie Herr Günter soeben vorgetragen hat, ist wohl kaum viel dagegen einzuwenden. Das sollte möglich sein, allerdings in der angepassten Formulierung, weil das Verzeichnis selber nicht mehr existiert.
Grundsätzlich kann man zu Artikel 11 noch sagen, dass die Absicht besteht - ich habe das vorhin angetönt -, damit möglichst klare und transparente Verhältnisse zu schaffen, allerdings ohne zu rigide Richtlinien vorzugeben. Deshalb hat die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat in Absatz 2 formuliert: "Sie kann zudem einen Verzeichnisdienst anbieten ...." Die Meinung ist ja, dass auch dieses Instrument, also der Verzeichnisdienst selber, elektronisch bewirtschaftet wird und dass deshalb verschiedene Formen möglich sein müssen, mit denen dieser Dienst angeboten wird.
Grundsätzlich bitten wir Sie also, dieser Transparenzregel zu folgen. Der Antrag Günter ist aus meiner Sicht eine durchaus vernünftige Ergänzung dazu.