preparatory:AB 343292
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Wir besprechen die Kulturbotschaft 2025-2028, die Vierjahres-Kulturfinanzierung des Bundes, welche es - Sie haben es gehört - seit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes gibt. Wir haben damals vor zwölf Jahren eine Auslegeordnung gemacht und von Grund auf die in der Bundesverfassung verankerten Aufgabenbereiche der Kultur definiert und geschaut, was das alles kostet. In beiden Räten hat sich eine klare Mehrheit zur Strategie und zu den Finanzen bekannt und dieses Commitment mit einigen Anpassungen zwei weitere Male bestätigt. Ich bitte Sie, das auch heute im Grundsatz wieder zu tun.
In einem Land, in dem verschiedene Kulturen miteinander und nebeneinander in Frieden leben, ist die Förderung der Kulturvielfalt etwas vom Wichtigsten. Gäbe es eine Sportart "friedliches Miteinander", die Schweiz wäre zuoberst auf dem Podest. Unser Kulturverständnis, aber auch unsere Kulturförderung sind Vorzeigeobjekte. Je nachdem, wie Sie in den kommenden zwei Stunden abstimmen, sprechen wir von etwas mehr oder etwas weniger als 1 Milliarde Franken für die Kultur in den nächsten vier Jahren. Der Bund - das ist wichtig zu erwähnen - hilft dabei nur mit, denn der Bundesbeitrag an die gesamte Kulturförderung in der Schweiz, die sich jährlich auf 3 Milliarden Franken beläuft, beträgt nur 11,4 Prozent. Und wenn ich schon bei den Zahlen bin: Kulturschaffende stellen auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor der Schweiz dar. Es gibt in der Schweiz 270[NB]000 Erwerbspersonen, die hauptberuflich Kulturschaffende sind. Das sind 5,4 Prozent aller Erwerbspersonen. Die Wertschöpfung ihrer Arbeit beträgt mehr als 15 Milliarden Franken. Das entspricht 2 Prozent des BIP.
Zurück zur Kulturbotschaft: Einen Punkt möchte ich in meinem Eintretensvotum besonders hervorheben. In unserer Kommission haben wir in den letzten vier Jahren oft über die Provenienzforschung gesprochen. Die Schweiz hat in diesem Bereich noch ein grosses Entwicklungspotenzial. Der Bundesrat hat löblicherweise die Aufnahme einer Kommission für historisch belastetes Kulturerbe ins Kulturgütertransfergesetz beantragt. Die Kommission kann von einer natürlichen oder auch einer juristischen Person ersucht werden, eine Empfehlung zu einem historisch belasteten Kulturgut abzugeben. Der Ständerat hat diesen einfachen Zugang nun erschwert und will, dass nur noch bei Einverständnis aller Parteien ein Gesuch gestellt werden kann. Das ist für die SP-Fraktion und für unsere Partei unverständlich, hat doch Deutschland genau dies nun zwanzig Jahre lang so praktiziert und fast keine Fälle behandeln können. Deutschland geht mit dieser Erfahrung nun zu einem ähnlichen Modell über, wie es der Bundesrat vorschlägt. Ich bitte Sie, das auch zu tun.
Im Weiteren wird die SP im Grundsatz dem Entwurf des Bundesrates auch bei den Bundesbeschlüssen folgen, und zwar in der Form, in der sie vor der Vernehmlassung, sprich vor der Kürzung durch den Bundesrat, waren.