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AB 34356

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Sie haben festgestellt, dass hier die Mehrheit der Kommission nicht mit dem Bundesrat einig ging. Sie empfiehlt Ihnen, ihrem Antrag zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Wenn man diesen Artikel im Detail ansieht - die Kommission hat sich intensiv damit beschäftigt -, so sieht man, dass in einem gewissen Sinn mit der Einführung dieses Gesetzes gleich noch eine Änderung der Einsicht in die Grundbuchdaten vorgenommen wurde. Natürlich gehen wir alle davon aus, dass das Grundbuch mit der Zeit internetgängig sein wird, dass also gewisse Informationen abrufbar sein sollen und werden. Aber es war der Kommissionsmehrheit klar, dass der Umfang dieser Offenlegung nicht einfach unter Änderung bisherigen Rechts bei der elektronischen Unterschrift hineingepackt werden kann, denn das ist doch ein komplexes Thema.

Wenn Sie etwa - wie dies die Kommission getan hat - im Detail ansehen würden, welche Angaben zusätzlich neu auf dem Internet wären, wären dies z. B. - ich greife ein willkürliches Beispiel heraus - detaillierte Angaben wie die Anmerkung einer eherechtlichen Verfügungsbeschränkung. Man kann sich wohl mit Fug fragen, ob es richtig ist, diesen Katalog auszuweiten und ein derartiges Thema mit in die Vorlage aufzunehmen.

Die Kommission war klar der Meinung: Internet ja, aber auf der bisherigen Basis, ohne Ausweitungen des Kataloges; das muss separat diskutiert werden. Selbstverständlich war die Mehrheit auch klar der Meinung, dass zusätzlich die Aufnahme des Verkaufspreises oder der Gegenleistung - wie es bei der Minderheit heisst - ebenfalls ein separates Thema ist und nicht im Kontext der elektronischen Signatur angegangen werden kann. Zudem liegen hierzu verschiedene weitere Vorstösse vor.

Die Mehrheit schlägt Ihnen also vor, weder dem Bundesrat zu folgen noch der Minderheit, die diesen Katalog beispielsweise noch um den Verkaufspreis erweitern würde.