preparatory:AB 343814
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-12
Wortprotokoll
Hier rechtfertigen sich einige Worte. Wir haben einerseits die Minderheit II (Stocker), die plus 2 Prozent beantragt. Dazu muss ich keine weiteren Ausführungen mehr machen, das lehnen wir aus bekannten Gründen ab. Dann gibt es die etwas grössere Minderheit I (Wasserfallen Flavia) mit fünf Mitgliedern,[NB]einschliesslich des Sprechenden. Diese Minderheit geht weniger weit und möchte den bundesrätlichen Entwurf um 100 Millionen Franken korrigieren. Es geht um dieselbe Aufstockung, die der Nationalrat beschlossen hat. 100 Millionen Franken sind es deshalb, weil der Bundesrat diese Kürzung mit der Reduktion der Reserven der ETH begründet. Die Minderheit[NB]I beantragt zusätzlich, in Absatz 2 bei den ETH die Jahrestranchen gleichmässiger zu verteilen. Damit könnte auch ein Zurückfallen des Beitrags im Jahr 2025 um rund 111[NB]Millionen[NB]Franken gegenüber 2024 vermieden werden.
Die Mehrheit unserer Kommission lehnt, analog zur Mehrheit der Finanzkommission, auch den Minderheitsantrag I (Wasserfallen Flavia) ab und möchte beim bundesrätlichen Entwurf bleiben. Angesichts des finanziellen Drucks ist es legitim, Reserven als Puffer zu nutzen, um etwa die Schuldenbremse einhalten zu können. Dass das aber nicht wiederholt geschehen kann, ist auch der Kommissionsmehrheit klar. Sie erwartet, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung mit den ETH für die Zukunft klärt, nach welchen Grundsätzen und in welchem Umfang welche Reserven gebildet werden dürfen und welche nicht. Ich glaube, hier braucht es - das hat die Kommissionsberatung ergeben - etwas mehr Planungssicherheit. Zur Frage, ob es sich um gebundene oder nicht gebundene Reserven handelt, gab es zwischen den ETH und der Eidgenössischen Finanzverwaltung auch medial eine Auseinandersetzung. Das ist eigentlich unschön.
Wir erwarten hier also für die Zukunft Berechenbarkeit und lehnen, wie gesagt, die Minderheitsanträge ab.